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  • Punkte-Amnestie

DEUTSCHLAND/WELT

 

02.07.2009

02.07.2009 | Berlin (dpa)

Sünderkartei - Politiker für Punkte-Amnestie

Verkehrspolitiker von Union und FDP haben angesichts der geplanten Reform der Flensburger Punkte-Kartei eine Amnestie für Bagatell-Verkehrssünder gefordert. «Wenn die Reform kommt, sollten wir kleine Sünder mit ein bis zwei Punkten amnestieren», sagte der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer der «Bild» (Donnerstag). Auch der CDU-Abgeordnete Gero Storjohann ist für eine Amnestie: «Man könnte zu einem bestimmten Stichtag Bagatellpunkte wegfallen lassen», sagte er der Zeitung. Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ist jedoch gegen Abstriche bei den Tilgungsfristen, wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag bekräftigte.

Der Bundestag will an diesem Freitag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beschließen, wonach das Punktesystem der Flensburger Kartei einfacher und verständlicher gestaltet werden soll. Details nennt der Antrag nicht. Die Ausgestaltung in einem Gesetz werde ein Arbeitsschwerpunkt in der nächsten Legislaturperiode sein, sagte der Ministeriumssprecher. In dem Antrag heißt es, das System sei bislang für die Bürger schwer nachvollziehbar, da es zum Teil komplizierte Berechnungen der verschiedenen Tilgungsfristen gebe. Deshalb gebe es einen «erheblichen Verwaltungsaufwand» und Auslegungsschwierigkeiten bei den zuständigen Behörden und bei den Gerichten.

Die Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema, Heide Wright, wandte sich ebenfalls gegen eine Amnestie für Bagatell-Verkehrssünder. Ein Verstoß, der mit einem Punkt oder zwei Punkten geahndet werde, sei keine Bagatelle mehr, sagte sie am Donnerstag. Der FDP-Verkehrsexperte Horst Friedrich forderte zugleich in der «Bild»- Zeitung mehr Härte gegen schwerwiegende Verkehrssünder. «Es gibt einen harten Kern von unbelehrbaren Verkehrsstraftätern. Denen muss konsequenter der Führerschein entzogen werden, weil sie eine Gefahr für andere sind», sagte er. Tiefensee erklärte, die Bürger sollten künftig ihre Punkte besser und einfacher einsehen können.

Laut Wright soll die Reform zügig - möglicherweise im Jahr 2010 - kommen. Die Punkte im Verkehrsregister werden gegenwärtig nach Ablauf festgelegter Fristen gelöscht. Die Fristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Bei neuen Verstößen verlängern sie sich aber für die bislang angesammelten Punkte. Dem Antrag zufolge soll das Punktesystem nun zielgenauer werden: «Dabei sollte geprüft werden, ob jeder mit Punkten bewertete Verstoß einer gesonderten Tilgungsfrist unterliegen sollte, die sich nicht mehr automatisch durch neue Einträge in das Verkehrszentralregister verlängert», heißt es.


Punkte in Flensburg schon für kleinere Vergehen

Vergehen im Straßenverkehr können mit Fahrverboten, Bußgeldern oder Einträgen in der Flensburger Punkte-Kartei geahndet werden. Schon bei kleineren Sünden am Steuer drohen ein oder zwei Punkte. Einige Beispiele:

Wer 21 bis 25 Stundenkilometer schneller fährt als erlaubt, kassiert einen Punkt. Auch wenn der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird, sind Punkte fällig. Bei Tempo 100 oder mehr dürfen es nicht weniger als 30 Prozent des halben Tachowerts in Metern sein, sonst droht ein Punkt. Bei weniger als 20 Prozent sind es zwei Punkte.

Wer kleine Beifahrer nicht durch die nach Alter vorgeschriebenen Kindersitze oder Gurte sichert, bekommt einen Punkt. Wer noch über einen Bahnübergang fährt, obwohl sich schon die Schranke senkt oder das rote Warnlicht blinkt, muss ebenfalls mit einem Punkt rechnen.

Autofahrer kassieren auch für ein Handygespräch während der Fahrt einen Punkt. Wird durch falsches Linksabbiegen ein Mensch gefährdet, gibt es einen Punkt. Lässt man beim Abbiegen einen anderen Wagen nicht durchfahren oder nimmt keine Rücksicht auf Fußgänger, sind sogar zwei Punkte fällig.

Wer sein Nummernschild mit Glas, Folien oder anderem Material abdeckt, ist mit einem Punkt dabei. TÜV vergessen - zwei Punkte kassiert, heißt es für Fahrer von Personenwagen und Motorrädern, wenn die Frist zur Hauptuntersuchung um mindestens acht Monate überschritten wurde.

Quelle: Bundesverkehrsministerium

Internet: www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1430.1494/Bussgeldkatalog.htm

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