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  • Milliarden-Kartellbuße

DEUTSCHLAND/WELT

 

08.07.2009

08.07.2009 | Brüssel/Essen/Paris (dpa)

E.ON und GDF müssen Milliarden-Kartellbuße zahlen

Wegen illegaler Absprachen auf Kosten der Gasverbraucher in Deutschland und Frankreich müssen die Energiekonzerne E.ON und Gaz de France (GDF) eine Kartellstrafe in Milliardenhöhe zahlen. Zum ersten Mal überhaupt verhängte die Europäische Kommission am Mittwoch eine Geldbuße wegen Behinderung des freien Wettbewerbs im Energiesektor. Die Geldbußen gegen E.ON und sein Tochterunternehmen E.ON Ruhrgas einerseits sowie GDF andererseits beliefen sich auf je 553 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter in Brüssel mit. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sprach von einer «Ausbeutung der Verbraucher». GDF und E.ON kündigten an, Rechtsmittel einzulegen.

Die Behörde wirft den beiden Marktführern vor, sich auch nach der Öffnung der europäischen Energiemärkte von August 2000 an vom Heimatmarkt des jeweiligen Konkurrenten ferngehalten zu haben. Konkret geht es um die MEGAL-Pipeline, mit der E.ON und GDF als Eigentümer und Betreiber russisches Gas importieren. Anlässlich des gemeinsamen Baus im Jahr 1975 vereinbarten die damalige Ruhrgas AG - die heutige E.ON-Tochter E.ON Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - kein über diese Pipeline transportiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen.

Beide Firmen hätten auch nach der Gasmarkt-Liberalisierung an der Vereinbarung festgehalten und seien erst 2005 endgültig davon abgerückt, kritisierte die Kommission. Sie hätten somit ihre starken Stellungen trotz der Marktöffnung verteidigen können. Nach Durchsuchungen der Geschäftsräume eröffnete Brüssel deshalb im Juli 2007 ein Verfahren wegen des Bruchs von Europarecht.

Kroes bezeichnete die Marktaufteilung als eine der «schwerwiegendsten Kartellverstöße». «Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht», sagte sie. «Diese Entscheidung gibt den Energieversorgern ein deutliches Signal, dass die Kommission keinerlei wettbewerbswidriges Verhalten duldet.»

E.ON wies die Vorwürfe zurück. «Die Kommission konstruiert Marktabsprachen, die zwischen den Unternehmen nie stattgefunden haben», erklärte E.ON-Ruhrgaschef Bernhard Reutersberg. Die Vereinbarungen seien zur Absicherung des Leitungsinvestments erforderlich gewesen, hätten für die Marktentwicklung aber keine Relevanz gehabt und seien nie praktiziert worden.

GDF kündigte an, Einspruch beim Europäischen Gericht erster Instanz einzulegen. Der Konzern erklärte seinen «völligen Widerspruch gegen die Schlussfolgerung der Kommission, dass GDF SUEZ und E.ON bis 2005 (...) konspiriert haben, um den Wettbewerb auf ihren jeweiligen Märkten zu beschränken». Außerdem habe sich «der Rechts- und Regulierungsrahmen damals sehr von dem des heutigen Energiemarktes» unterschieden.

An der Frankfurter Börse war die drastische Strafe keine Überraschung. E.ON-Papiere sackten kurz nach der Bekanntgabe lediglich leicht ab und legten danach wieder zu. Beobachtern zufolge hielt sich die Buße im Rahmen der Erwartungen.

E.ON und GDF sind nach Kommissionsangaben die führenden Erdgasanbieter in Deutschland und Frankreich und zwei der größten Akteure im europäischen Gasmarkt. Der Essener Konzern  erwirtschaftete 2008 einen weltweiten Jahresumsatz von 87 Millionen Euro. GDF Suez erzielte einen Umsatz von 68 Millionen Euro. E.ON erwarb 2003 die Kontrolle über Ruhrgas, Gaz de France fusionierte 2008 mit Suez zu GDF Suez. Während Ruhrgas bis April 1998 ein de facto Regionalmonopol gehabt hätte, habe Gaz de France bis August 2000 ein legales Monopol auf den Gasimport nach Frankreich genossen, erklärte die Kommission.

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