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Kabinett beschließt Konjunkturpaket
Das Bundeskabinett hat am Dienstag das größte Konjunkturpaket seit Bestehen der Bundesrepublik beschlossen. Darin sind für dieses und das kommende Jahr rund 50 Milliarden Euro an Hilfen gegen die Wirtschaftskrise vorgesehen. Kernstück sind Investitionen in Bildung, Straßen und Schienen. Zugleich werden Bürger und Unternehmen bei Steuern und Abgaben entlastet. Offen ist, ob die Länder über den Bundesrat noch Änderungen durchsetzen.
Teil des Pakets ist auch die Abwrackprämie, mit der nach Verschrottung von Alt-Autos der Kauf neuer Pkw angekurbelt werden soll. Entgegen den Wünschen der SPD wird in das Paket keine Regelung
für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit aufgenommen. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Vor den Beratungen von Fraktionen und Parlament gibt es weiter Kritik am Paket. Umstritten ist vor allem der Kompromiss zur Kfz-Steuer.
Die Kfz-Steuerreform im Detail
Die Kfz-Steuerreform soll nach dem Beschluss der Bundesregierung für Neuwagen künftig nicht mehr nur nach Hubraum, sondern in erheblichem Maße auch nach dem Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) berechnet werden.
Der Klimaschutzeffekt der neuen Steuer wird dadurch eingeschränkt. Für Altfahrzeuge bleibt es bei der reinen Besteuerung nach Größe (Hubraum). Im einzelnen soll sich die neue Kfz-Steuer - vorbehaltlich der Zustimmung in Bundestag und Bundesrat - vom 1. Juli 2009 an so zusammensetzen:
- CO2-Besteuerung: Autos mit einem Ausstoß bis zunächst 120 Gramm Kohlendioxid je Kilometer bleiben steuerfrei. Für jedes darüberliegende Gramm gilt ein Steuersatz von jeweils 2 Euro. Um Druck auf die Autoindustrie für weitere Fortschritte bei der Abgastechnik zu machen, soll diese Steuer-Freigrenze allmählich gesenkt werden: ab 2012 auf 110 Gramm und ab 2014 auf 95 Gramm je Kilometer. Für Diesel-Fahrzeuge der in der EU noch unverbindlichen, aber besonders ehrgeizigen CO2-Zukunftsnorm Euro 6 soll es für die Jahre 2011 bis 2013 eine befristete Steuerentlastung von 150 Euro geben.
- Hubraum-Besteuerung: Sie sieht einen Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro für Diesel-Autos vor. Auf eine Vergünstigung für Großfahrzeuge wurde verzichtet. Die hätte für Geländewagen wie den 6-Liter-Audi Quattro Q7 (Diesel) knapp 300 Euro Steuerersparnis gebracht. So aber bleibt es dabei, dass die Halter dieses Modells mit 926 Euro im gleichen Umfang wie bisher zur Kasse gebeten werden.
- Beispiele: Mit dem CO-Steueranteil gilt der Grundsatz: Wer mehr CO2 in die Luft bläst, zahlt hohe Steuern - wer mit neuester Technik umweltfreundlich unterwegs ist, zahlt zum Teil erheblich weniger. Dies wird durch die Hubraum-Besteuerung etwas verwässert. Selbst für den Diesel-betriebenen Audi A8 mit 4,2 Litern und einem CO2-Ausstoß von 249 Gramm je Kilometer soll der Halter künftig unter dem Strich 657 Euro Steuern im Jahr zahlen - ganze 9 Euro mehr als derzeit. Andererseits zeigt der Benziner Smart fortwo mit 1 Liter Hubraum und 112 Gramm CO2, dass sich Klimaschutz-Verhalten finanziell auszahlen kann: Hier soll die Jahressteuer von 67 auf 20 Euro sinken.
Die Neuwagen-Steuer in Beispielen
Die künftige Kfz-Steuer für Neuwagen dürfte sich für zahlreiche Autofahrer bezahlt machen. Auch große Karossen werden teilweise erheblich geschont. Das zeigt ein Blick auf erste Belastungs- und Entlastungs-Berechnungen des Bundesfinanzministeriums.
Die neue Abgabe richtet sich zum Teil weiter nach Hubraum, zum anderen Teil nach dem Ausstoß an Kohlendioxid (CO2). Der Halter eines benzinbetriebenen Smart fortwo mit 999 Kubikzentimeter Hubraum und einem Ausstoss von 112 Gramm CO2 je Kilometer würde danach künftig nur noch 20 Euro Kfz-Steuer pro Jahr zahlen und damit im Vergleich zu heute 47 Euro einsparen. Für den Mercedes A 170 mit 1,7 Liter Hubraum wäre bei künftig 108 Euro im Jahr immerhin noch eine Ersparnis von 6 Euro drin.
Die Besitzer von Porsche und anderen Großfahrzeugen müssen dagegen mit Aufschlägen rechnen. Für den 6-Liter-Geländewagen Audi Quattro Q7 (Diesel) ändert sich durch den Kompromiss nichts. Zuvor war hier sogar eine Entlastung von knapp 300 Euro ins Auge gefasst worden. Einige Berechnungs-Beispiele:
| Benzin-Autos: | Hubraum (in ccm) | C02-Ausstoß (in g/km) | Steuer: heute | künftig |
| - Smart fortwo | 999 | 112 | 67 | 20 |
| - VW Golf | 1390 | 149 | 94 | 86 |
| - Mercedes A 170 | 1699 | 157 | 114 | 108 |
| - Porsche Boxster | 2687 | 222 | 182 | 258 |
| - BMW 5er-Reihe | 4799 | 246 | 324 | 348 |
| - Chrysler Viper | 8285 | 489 | 560 | 904 |
|
Diesel-Autos: |
Hubraum (in ccm) |
C02-Ausstoß (in g/km) |
Steuer: heute |
künftig |
| - Opel Agila | 1248 | 120 | 200 | 123 |
| - Ford Focus | 1560 | 119 | 247 | 152 |
| - VW Passat | 1960 | 129 | 308 | 208 |
| - Mercedes GLK 320 | 2987 | 220 | 463 | 485 |
| - Audi A8 | 4134 | 249 | 648 | 657 |
| - Audi Quattro Q7 | 5934 | 298 | 926 | 926 |




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