• PROGRAMM
  • AKTUELL
  • MEDIATHEK
  • MUSIK
  • SERVICE
  • BERLIN
  • KONTAKT

Anmelden

  • Berlin

  • Deutschland/Welt

  • Sport

  • Polizei Aktuell

  • Rückrufaktionen

  • Jochens Hertha-Tipp

  • BER Aktuell

  • Berlinale

  • Jahresrückblick 2011

  • FIFA Frauen-WM 2011

  • Startseite
  • Aktuell
  • Deutschland/Welt
  • Tauss: Anklage?

DEUTSCHLAND/WELT

 

21.07.2009

21.07.2009 | Karlsruhe (dpa)

Ermittlungen gegen Tauss abgeschlossen

 

Nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Kinderpornografie droht dem Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss eine Anklage. Tauss' Anwalt erhob schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde.

 

«Wir gehen immer noch davon aus, dass sich Herr Tauss des strafbaren Besitzes von kinderpornografischen Dateien und Bildmaterial schuldig gemacht hat», sagte der Karlsruher Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring am Dienstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der «Bild»-Zeitung. Derzeit erhalten die Anwälte Akteneinsicht. «Die Entscheidung über eine Anklage ist aber von der Zustimmung des Bundestages abhängig», betonte Rehring. Tauss (56) war nach dem Fund von Kinderporno-Bildern von seinen SPD-Ämtern zurückgetreten und später zur Piratenpartei übergetreten.

Nach Ansicht Rehrings könnte der Bundestag noch in einer der beiden Sondersitzungen zum Lissabonner EU-Vertrag am 26. August oder am 8. September über die Anklage gegen Tauss entscheiden. «Vorher bekommt der Immunitätsausschuss den Entwurf der Anklage, um eine Beschlussempfehlung zu formulieren» erklärte der Oberstaatsanwalt.

 

Anfang März waren Kinderporno-Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden.

 

Tauss' Rechtsanwalt Jan Mönikes erhob schwere Vorwürfe gegen die Anklagebehörde. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft habe seinem Mandanten zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, außerdem habe er als Verteidiger keine entlastenden Beweisanträge stellen können, sagte Mönikes am Dienstag. «In der Sache selbst» gebe es nach wie vor «nichts substanziell Neues». Über Oberstaatsanwalt Rehring sagte der Jurist: «Jörg Tauss war in Rehrings Augen offensichtlich schon von der ersten Stunde der Ermittlungen an schuldig.» Wie zuvor Tauss warf er ihm «soziale Exekution» vor.

Kommentare

Mediathek
  • Impressum
  • AGB
  • Werbung
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Linktipps
  • Datenschutz
  • Sitemap