DEUTSCHLAND/WELT
03.08.2009

03.08.2009 | Augsburg (dpa)
Schreiber-Prozess nicht vor Bundestagswahl
Der Prozess gegen den nach Deutschland ausgelieferten Ex-Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wird nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Reinhard Nemetz nicht vor der Bundestagswahl am 27. September beginnen.
Schreiber muss sich vor dem Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung, Betrugs und Bestechung in mehreren Fällen verantworten. Im Fall einer Verurteilung muss der frühere Waffenlobbyist mit einer Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren Haft rechnen. Da nicht zu erwarten sei, dass sich Schreiber zu den Tatvorwürfen äußern werde, muss laut Nemetz mit einem monatelangen Verfahren gerechnet werden. Schreiber habe vor seiner Auslieferung in Kanada erklärt, er sei unschuldig und werde in Deutschland politisch verfolgt.
Schreiber war nach Nemetz' Angaben von zwei kanadischen Kriminalbeamten am Montag in München vier Beamten des Bundeskriminalamtes übergeben und nach Augsburg gebracht worden. Während des Fluges von Toronto nach München sei er auch von einem Arzt begleitet worden. In München sei ein deutscher Mediziner hinzugezogen worden. Es hätten sich keinerlei gesundheitliche Bedenken für den 75-Jährigen ergeben. Schreiber habe sich völlig ruhig verhalten und sei in der Justizvollzugsanstalt Augsburg in einer neun Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht worden.
An diesem Dienstagvormittag soll dem Ausgelieferten der Haftbefehl vom September 1999 eröffnet werden, sagte Augsburgs Landgerichtspräsident Herbert Veh. Da Fluchtgefahr besteht, ist zu erwarten, dass Schreiber in Untersuchungshaft genommen wird. Über die Terminierung und den Fahrplan des anstehenden Verfahrens werde die 9. Strafkammer am Landgericht Augsburg entscheiden. Der Prozess soll möglichst frühzeitig und sorgfältig durchgeführt werden.
Schreiber war am Sonntagabend aus Kanada ausgewiesen worden und am Montagvormittag in München eingetroffen. Der 75-Jährige ist eine Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal um den ehemaligen Bundeskanzler und Parteivorsitzenden Helmut Kohl. Grundlage für die Auslieferung war ein internationaler Haftbefehl der Augsburger Staatsanwaltschaft.
Zehn Jahre lang hatte Schreiber mit einem deutsch-kanadischen Doppelpass eine Auslieferung verhindern können, obwohl er in allen Verfahren mit seinen Einsprüchen gegen die drohende Auslieferung unterlegen war. Mit Hilfe von Tarnfirmen soll Schreiber über ein System von Schweizer Tarnkonten Schmiergelder in Millionenhöhe an einflussreiche Politiker und Industrielle verteilt haben.




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