DEUTSCHLAND/WELT
06.08.2009

06.08.2009 | Berlin (dpa)
Kassen fordern höhere Beiträge wegen Schweinegrippe
Die Millionenkosten der Schweinegrippe-Impfungen sollen aus Sicht der Krankenkassen ab Oktober notfalls mit einer Erhöhung des Beitragssatzes finanziert werden.
«Sofern keine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt, wäre eine Alternative, die unterjährige Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes (...) mit voraussichtlicher Wirkung zum 01.10.2009», heißt es in einer Stellungnahme des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung GKV, über die die «Bild»-Zeitung berichtete und die auf der Verbandshomepage veröffentlicht ist.
Gehe die Bundesregierung auf den Vorschlag nicht ein, «dann wird es bei der einen oder anderen Kasse Zusatzbeiträge geben», sagte die Sprecherin des Verbands, Ann Marini, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Kassen die Massenimpfung bezahlen. Die Verordnung soll kommende Woche das Kabinett passieren. Eine Anhörung hatte am Vortag keine Annäherung gebracht. Der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, hat die Forderung der Krankenkassen nach Beitragserhöhungen wegen der Schweinegrippe-Impfung aber zurückgewiesen. «Die Impfung ist eine Pflichtaufgabe der Kassen», sagte Schröder am Donnerstag in Berlin. Dafür stünden bei den Krankenkassen genügend Finanzmittel zur Verfügung. «Der Ruf nach Beitragserhöhungen ist völlig unangemessen.»

Die Kassen wollen die Sachkosten unter anderem für den Impfstoff tragen. Sie lehnen aber eine Bezahlung der Ärzte vor allem für den Fall ab, dass die ab Herbst geplante Massenimpfung nicht nur in den Gesundheitsämtern bewerkstelligt wird. Derzeit ist noch unklar, inwieweit niedergelassene Ärzte beteiligt werden. In diesem Fall könnten die Kosten rasch von rund 600 Millionen auf eine Milliarde Euro steigen, so die Kassen. Um solche Mehrkosten zu begleichen, wäre rechnerisch eine Beitragssatzerhöhung um rund 0,1 Prozentpunkte nötig.
Seit Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahresbeginn legt die Regierung per Verordnung den Beitragssatz für Arbeitgeber und -nehmer vor. Zur Zeit liegt er bei 14,9 Prozent vom Einkommen. Er wurde erst zur Jahresmitte um 0,6 Punkte gesenkt. Der Grund ist, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes II rund 3,2 Milliarden Euro mehr Steuergelder in den Gesundheitsfonds fließen. Reichen den Kassen die Mittel aus dem Fonds nicht aus, müssen sie Zusatzbeiträge von im Höchstfall 36,75 Euro pro Monat von ihren Mitgliedern erheben.
Laut jüngster Gesundheitsreform seien Beitragssatzerhöhung ausdrücklich möglich, «um einer übermäßigen Belastung der Finanzsituation der Krankenkassen aufgrund besonderer Ereignisse - zu denen explizit Pandemien gezählt werden - begegnen zu können», heißt es in der Kassen-Stellungnahme.
Die Kassen würden zudem mit bis zu 125 Millionen Euro Verwaltungskosten belastet, wenn sie - wie von der Regierung vorgesehen - Risiko-Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen unter ihren Versicherten ausfindig machen und anschreiben müssten. Schwierig sei aber die Ermittlung von Versicherten mit bestimmten Krankheiten.
Die Kassen befürchten zudem, dass viel Impfstoff ungenutzt vernichtet werden müsse, wenn die Impfungen nicht durch die Gesundheitsämter erfolgen. Die Impfdosen seien leicht verderblich und würden nur in Zehner-Packs abgegeben, hieß es. Wenn Hausärzte nur wenige Patienten impften, müssten sie den Rest des angebrochenen Impfstoffs vernichten.




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