DEUTSCHLAND/WELT
08.09.2009

08.09.2009 | Berlin (dpa)
Geheimakten zu Mordfall Buback bleiben gesperrt
Die Geheimdienstakten zum Mordfall Siegfried Buback bleiben gesperrt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte den Antrag der Bundesanwaltschaft ab, den Sperrvermerk aufzuheben, teilte das Ministerium am Dienstag in Berlin mit. Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten übersenden. Darüber hinaus soll die Bundesanwaltschaft alle für das Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker relevanten Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes aus dem RAF-Komplex einsehen und sichten können. Die Unterlagen können aber nach der jetzigen Entscheidung nicht vor Gericht verwendet werden.
Generalbundesanwalt Buback war 7. April 1977 von einem RAF-Kommando ermordet worden. Die genauen Umstände der Tat wurden nie geklärt. Neue Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass Becker unmittelbar beteiligt gewesen sein könnte. Die 1989 begnadigte Becker war Ende August verhaftet worden. Die 57-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft. Sie wurde am Dienstag von Karlsruhe nach Berlin verlegt und dort im Frauengefängnis in Pankow untergebracht. Becker wohnte bis zu ihrer Festnahme in Berlin-Zehlendorf. Ob es eine Anklage gegen sie wegen im Fall Buback geben wird, ist noch unklar.

Becker war 1977 nach dem Buback-Attentat festgenommen worden. Sie wurde aber nicht deswegen belangt, sondern wegen einer Schießerei mit Polizisten verurteilt. Im Gefängnis kooperierte sie mit dem
Verfassungsschutz.
Das Bundesinnenministerium begründete seine Entscheidung, die Geheimdienst-Akten weiter gesperrt zu lassen, mit der zugesicherten Vertraulichkeit. Der Schutz von Quellen sei für den Verfassungsschutz ein hohes Gut. Die angebotene Akteneinsicht ermögliche der Generalbundesanwaltschaft zu beurteilen, «ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können», erklärte Schäuble. Sollte die Bundesanwaltschaft Unterlagen verwerten wollen, werde das Ministerium eine Freigabe nochmals prüfen, «ob die für eine wirksame nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann».
Die Bundesanwaltschaft wollte die Akten in gerichtsverwertbarer Form haben. Dies hätte die Aufhebung des Sperrvermerks vorausgesetzt. Das Innenministerium hatte im Januar 2008 eine Sperrerklärung gemäß Paragraf 96 der Strafprozessordnung abgegeben. Danach kann die Auslieferung von Akten bei Behörden unterbunden werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, dass die Veröffentlichung «dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde».




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