DEUTSCHLAND/WELT

09.09.2009 | Hamburg
Versteckte Preiserhöhungen:
Verbraucherschutz warnt
Verbraucherschützer warnen vor versteckten Preiserhöhungen im Einzelhandel. Die Verbraucherzentrale Hamburg teilte mit, dass mit dem Wegfall fast aller verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel seit April 2009 die Zahl der Mogelpackungen zunehme, um höhere Preise zu kaschieren.
Die Masche mit geringerer Füllmenge bei gleichem Preis werde schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglingsnahrung und Frühstückscerealien sowie bei Non-Food Artikeln. Es wird befürchtet, dass auch bei vielgekauften Lebensmitteln die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt werden. So seien auch feste Verpackungseinheiten etwa für Milch und weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker oder Schokolade aufgehoben.

So stellte die Verbraucherzentrale Hamburg fest: Bei Pampers Windeln wurde die Anzahl der Windeln in der Packung reduziert (10 Prozent Preiserhöhung) und beim Geschirrspülmittel Calgonit Power Powder das Gewicht verringert (20 Prozent Preiserhöhung).
Der Trick macht auch nicht vor dem Obst- und Gemüsebereich in den Supermärkten halt. Die Verbraucherzentrale Hamburg fand abgepackte Paprika nicht wie üblich in 500g Gebinden, sondern in Plastikfolie mit 400g, Cocktail-Tomaten in 400g-Plastikschalen statt in den üblichen 500g-Verpackungen.
„Nur anhand des erhöhten Grundpreises können Verbraucher den Anbietern auf die Schliche kommen. Der Packungspreis ist letztendlich für Preisvergleiche uninteressant.“ sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch wird der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt bei Supermarktbegehungen immer wieder fest, dass der Grundpreis fehlt, fehlerhaft oder unleserlich klein am Regal steht. Eine weitere Tücke für Verbraucher: Der Grundpreis wird gesetzlich nur für Gewichts- und Volumenangaben verlangt. Für Produkte, die pro Stück abgegeben werden, wie etwa Feuchttücher und Toilettenpapier ist der Grundpreis nicht vorgeschrieben.
Eine ausführliche Liste bislang durch Mogelei aufgefallener Produkte bietet die Verbraucherzentrale Hamburg über ihre Website vzhh.de im Internet an.




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