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DEUTSCHLAND/WELT

 

LICHT-TEST   |   BANKEN-ABG   |   HEIZKOSTEN   |   ÄNDERUNGEN 1. OKTOBER 2009

30.09.2009 | Berlin (dpa)

Was sich zum 1. Oktober ändert

Auch zum bevorstehenden Monatswechsel müssen sich die Bürger wieder auf gesetzliche Änderungen einstellen. Die Wichtigsten im Überblick:

STEUERN/RENTEN: Die Schonfrist für viele Rentner bei der Besteuerung ihrer Altersbezüge läuft aus: Finanzämter erhalten vom 1. Oktober 2009 an - rückwirkend bis zum Jahr 2005 - Einblick in die Einkünfte auch jener Senioren, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Steuersäumige unter den 20 Millionen Rentnern müssen daher mit Steuernachzahlungen rechnen. Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen besteht seit 2005. Auf Durchschnittsrenten, wie sie die große Mehrzahl der Ruheständler bekommen, ist keine Steuerzahlung fällig. Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen. Bislang wurden die Betroffenen in Ruhe gelassen. Durch die neuen «Rentenbezugsmitteilungen» der Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden ändert sich dies nun.

WAFFENRECHT: Nach der Verschärfung des Waffenrechts müssen Waffenbesitzer mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen. Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie Schusswaffen nicht vorschriftsmäßig aufbewahren. Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können. Bis 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Großkaliber-Waffen schießen dürfen, steigt mit der Neuregelung von 14 auf 18 Jahre. Die neuen Paragrafen sind eine Reaktion auf den Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden vom März dieses Jahres.

OPFERSCHUTZ: Die Interessen von Opfern und Zeugen vor Gericht werden besser geschützt. Mit der Reform der Strafprozessordnung wird unter anderem das Recht auf einen kostenlosen Opferanwalt ausgeweitet. Opfer von Zwangsheirat und sexueller Nötigung dürfen bei einem Verfahren künftig als Nebenkläger auftreten. Zeugen erhalten zudem häufiger als bisher die Möglichkeit, die Angabe ihres Wohnorts aus Sicherheitsgründen zu verweigern. Ferner werden bestimmte Schutzmechanismen, die bislang nur für Jugendliche unter 16 Jahren galten, auf 16- und 17-Jährige ausgeweitet.

 

ENERGIEEINSPARUNG: Bei Neubauten muss der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser deutlich gesenkt werden: im Vergleich zu heutigen Standards um im Schnitt 30 Prozent. Die Wärmedämmung der Außenwände muss 15 Prozent besser sein. Bei der Altbau-Modernisierung gilt die 30-prozentige Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle nur bei wesentlichen Änderungen - wie Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Dachs. Klimaanlagen sind gegebenenfalls mit automatischen Befeuchtern nachzurüsten. Heizkessel aus der Zeit von vor 1978 müssen ausgetauscht, Heiz- und Warmwasserleitungen gedämmt werden. Älter als 30 Jahre alte Nachtstromspeicherheizungen sind in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen durch energiesparende Heizungen zu ersetzen. Die Überprüfung des vorgeschriebenen Austauschs alter Heizkessel liegt bei den Bezirksschornsteinfegermeistern.

STRENGERE SCHADSTOFFNORM FÜR NEUE LKW: Gemäß einer Vorgabe der EU müssen schwere Lastwagen und Busse bei der Erstzulassung nun die strengere Schadstoffnorm Euro V einhalten. Neue Fahrzeuge mit der die Umwelt stärker belastenden Euro-Norm IV werden nicht mehr zugelassen.

VERKAUFSVERBOT FÜR LÄRM-REIFEN: Im Kampf gegen den Verkehrslärm dürfen ab Oktober schrittweise nur noch besonders leise Autoreifen verkauft werden. Zu erkennen sind sie an einem 'S' an der Reifenflanke. Zunächst werden Reifen mit einer Querschnittsbreite bis 185 Millimeter für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen vom Markt genommen. Reifen mit 185 Millimeter bis 205 Millimeter Breite folgen im Oktober 2010, ab Oktober 2011 dürfen auch noch breitere Reifen ohne "S"-Markierung nicht mehr verkauft werden. Nicht gekennzeichnete Reifen für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen sind ebenfalls ab Oktober 2009 verboten. Eine Übergangsregelung ermöglicht laut der Sachverständigenorganisation GTÜ jedoch auch Ausnahmen. Voraussetzung für den weiteren Verkauf ist ein Zertifikat der Typgenehmigungsbehörde, das die Einhaltung der Geräuschanforderungen trotz fehlender Markierung belegt. Autofahrer sind von der Neureglung nicht unmittelbar betroffen. Bereits gekaufte Reifen dürfen auch ohne Markierung weiterhin gefahren werden.

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