DEUTSCHLAND/WELT

20.10.2009 | Karlsruhe/Berlin (dpa)
Karlsruhe prüft Hartz IV für Kinder
Beim Bundesverfassungsgericht stehen heute die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder auf dem Prüfstand. Das Gericht verhandelt über die Frage, ob die Leistungen zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren deren tatsächlichen Bedarf abdecken.
Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht und das Hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Beide haben deshalb das Karlsruher Gericht angerufen. In der Anhörung des Ersten Senats geht es um die Klagen von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, die höhere Leistungen für ihre Kinder durchsetzen wollen. Ein Urteil wird in mehreren Wochen erwartet.

Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin», Kinder von Hartz-IV-Empfängern würden «schlicht ausgegrenzt. Das heißt, sie können an ganz normalen gesellschaftlichen Vollzügen nicht mehr teilhaben: Der Klavierunterricht fällt weg, der Sportverein fällt weg.» Nach Berechnungen seines Verbandes müssten «die Regelsätze für Kinder je nach Alter zwischen 25 und 33 Prozent angehoben werden», forderte Schneider. Danach beliefen sich die Regelsätze dann auf etwa 280 Euro für kleine, rund 360 Euro für ältere Kinder. «Das heißt, wir haben im Moment Regelsätze, die wirklich Armutssätze sind, mit denen man kein Kind über den Monat bringen kann.»
Schneider geht «fest davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, endlich Kinder-Regeln zu berechnen, denn auch die Bundesverfassungsrichter wissen: Kinder sind nicht einfach kleine Erwachsene, sondern Kinder haben ganz eigene Bedürfnisse.» Entstehende Kosten könnten sich laut Schneider «im Milliardenbereich abspielen».
Auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, forderte höhere Beträge für Kinder von Hartz-IV-Empfängern. Er sagte der «Neuen Presse» in Hannover: «Es wurde kein Versuch unternommen, sich mit dem wahren Bedarf von Kindern auseinanderzusetzen. Der Gesetzgeber hat es sich zu einfach gemacht. Das sollte das Bundesverfassungsgericht korrigieren.» Laut Hilgers müsste ein Bedarfssatz für Kinder 330 bis 350 Euro betragen. «Das ist absolut lebensnotwendig.» Da sei noch keine Karussellfahrt und kein Weihnachtsgeschenk dabei. Auch die Kosten der Bildung im staatlichen System seien nicht eingerechnet, also Kindergartenbeiträge, Beiträge für die offenen Ganztagsschule oder Studiengebühren. «Eine Kindergrundsicherung wäre der richtige Weg», sagte Hilgers.
20.10.2009|Berlin (dpa/bb)
Diakonie fordert mehr Hartz IV für Kinder
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche hat die neue Bundesregierung aufgefordert, die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder endlich an deren Bedürfnisse anzupassen. Kinder dürften nicht einfach als kleine Erwachsene behandelt werden, erklärte Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes an diesem Dienstag. Das Gericht verhandelt über die Frage, ob die Leistungen zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren deren tatsächlichen Bedarf abdecken.
«Kinderregelsätze, die Familien keine finanziellen Spielräume lassen, um etwa Beiträge für Sportvereine und Musikschulen oder sogar für angemessene Kinderkleidung zu bezahlen, verkennen die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen», sagte
Kottnik. Außerdem forderte er mehr Sachleistungen und eine verbesserte soziale Infrastruktur: «Kinderbetreuung, kostenlose Mahlzeiten in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die kostenfreie Überlassung von Schulbüchern und anderen Lehrmaterialien verbessern die Bildungschancen von Kindern besonders aus einkommensarmen Familien deutlich.»
Diakonie, Reichensteiner Weg 24, 14195 Berlin




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