DEUTSCHLAND/WELT

30.10.2009 | Berlin (dpa)
Verbraucherschützer kritisieren neue Regeln für Bankgeschäfte
Die neuen Regeln für Bankgeschäfte, die an diesem Wochenende in Kraft treten, stoßen bei Verbraucherschützern auf Kritik. Die Neuerungen sollen dafür sorgen, dass Bankgeschäfte innerhalb der Europäischen Union einfacher, schneller und einheitlicher abgewickelt werden. «Für Verbraucher bringen die neuen Regeln aber einige Verschlechterungen», sagte Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin.
Eine Überweisung soll künftig unwiderruflich wirksam sein, wenn sie bei einer Bank eingegangen ist. «Das bedeutet: Wenn man einen Fehler macht, etwa die falsche Kontonummer angibt, kann die Überweisung nach dem neuen Recht nicht wie bisher zurückgeholt werden. Auch nicht, wenn die Buchung von der Bank noch gar nicht ausgeführt wurde», sagte Pauli. Gravierend für Bankkunden sei in diesem Zusammenhang die neue Regel zum Ausfüllen von Überweisungen. Banken sind künftig nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. «Für den Verbraucher bedeutet dies: Wenn er sich bei der Kontonummer verschreibt und das Geld falsch überwiesen wird, ist das sein Problem», sagte Pauli.

Bisher galt: Gehörte der Name nicht zur Kontonummer, musste die Bank falsch überwiesenes Geld zurückzuholen. «Jetzt soll das der Verbraucher machen. Die Banken sind nur noch dazu angehalten, ihre Kunden dabei zu unterstützten. Für den Verbraucher heißt das: Er muss den falschen Empfänger ausfindig machen, er trägt das Risiko, das dieser insolvent ist und er muss gegebenenfalls vor Gericht ziehen.»
Ein wesentlicher Nachteil für den Verbraucher sei zudem, dass die Haftung von Bankkunden etwa bei Verlust oder Diebstahl der EC-Karte ausgeweitet wurde. «Die Haftung läuft vom Zeitpunkt des Verlustes bis zum Zeitpunkt der Sperrung der Karte», sagte Pauli. Wird Geld von der Karte abgehoben, bevor die Bank die Karte sperrt, muss der Kunde für Schäden bis zu 150 Euro selbst haften. Auch, wenn er keine Schuld am Verlust der Karte trägt. «Das Systemrisiko wird damit auf den Verbraucher übertragen. Obwohl es in der Hand der Anbieter liegt, für die Sicherheit der Zahlungsverfahren zu sorgen.»
Hamburg (dpa)
Was ändert sich für Bankkunden?
Verbraucher müssen bei Bankgeschäften künftig noch vorsichtiger sein. Von diesem Wochenende an gelten bei den Kreditinstituten in Europa neue Regeln für den Zahlungsverkehr. Die Banken setzten damit eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, Bankgeschäfte in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlicher und einfacher zu machen. Verbraucherschützer stehen einigen Neuerungen allerdings kritisch gegenüber. Das Wichtigste im Überblick:

VORSICHT BEI ÜBERWEISUNGEN:
Das Risiko bei Überweisungen steigt. Künftig wird eine Überweisung sofort mit Eingang bei der Bank unwiderruflich. Das bedeutet: Wenn der Kunde einen Fehler beim Ausfüllen der Überweisung macht, kann er die Buchung nicht mehr selbst zurückholen - auch nicht, wenn sie von der Bank noch gar nicht ausgeführt wurde. Das Risiko wird durch eine weitere Regel verschärft: Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kontonummer auf dem Überweisungsformular abzugleichen. Bisher war es in Deutschland so, dass die Gerichte die Konto-Nummer allein als nicht ausreichend erachteten. Wenn künftig Geld wegen einer falschen Kontonummer irrtümlich überwiesen wird, muss der Verbraucher sich das Geld selbst zurückholen. Sonst war dafür die Bank zuständig.
HAFTUNG BEI VERLORENEN ODER GESTOHLENEN EC-KARTEN:
Wer künftig seine EC-Karte verliert oder wem sie gestohlen wird, muss bis zu 150 Euro selbst zahlen, wenn mit der Karte missbräuchlich Geld abgehoben wurde. Die Haftung beginnt mit dem Verlust der Karte und endet, wenn die Bank die Karte sperrt. Egal ist dabei, ob der Verbraucher Schuld am Verlust hat. Bisher war es so, dass er nur haftete, wenn er grob fahrlässig gehandelt hatte, also beispielsweise seine PIN-Nummer auf der EC-Karte angegeben war. Einige Banken haben jedoch schon angekündigt, auf den Selbstbehalt zu verzichten.
LASTSCHRIFTEN EUROPAWEIT ERTEILEN:
Mit Einführung der neuen EU-Gesetzgebung sind jetzt Lastschriften europaweit möglich. Bisher waren sie national beschränkt. Das bringt all jenen Vorteile, die regelmäßig Zahlungen im EU-Ausland (etwa für ein Ferienhaus in Frankreich) entrichten müssen. Bislang erfolgten solche Zahlungen bar, per Scheck oder per Überweisung.




Kommentare