DEUTSCHLAND/WELT

03.12.09 | Straßburg (dpa)
Sieg für Single-Vater vor Gerichtshof für Menschenrechte
Ein Single-Vater hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde Erfolg gehabt. Es ging um die Frage der Diskriminierung unehelicher Väter. Der Mann hatte für die Mitsprache bei der Sorge für sein Kind geklagt. In Deutschland können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Bei ehelich geborenen Kindern gilt dagegen in der Regel ein gemeinsames Sorgerecht.
03.12.2009 | Straßburg (dpa)
Gericht entscheidet über Rechte von Single-Vätern
Über mehr Mitspracherechte von Single-Vätern bei der Sorge um ihre Kinder in Deutschland entscheidet heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Geklagt hat der unverheiratete Vater einer 14-Jährigen aus dem Kölner Raum.
Nach geltender Rechtslage können in Deutschland Single-Väter ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter sehen. Der 45-jährige Kläger macht das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Bei ehelichen Kindern gilt das gemeinsame Sorgerecht.




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