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DEUTSCHLAND/WELT

 

08.12.2009 | Berlin (dpa)

Drei Millionen Euro für Kundus-Opfer?

 

Das Verteidigungsministerium hat einen Bericht zurückgewiesen, nach dem die Opfer und Hinterbliebenen des Luftangriffs bei Kundus mit drei Millionen Euro entschädigt werden sollen. «Das ist eine reine Spekulation», sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin.

«Wir wissen im Moment noch nicht einmal die Anzahl der zu entschädigenden Opfer beziehungsweise der Angehörigen.» Zugleich bekräftigte der Sprecher, man sei an einer «schnellen, unbürokratischen Lösung vor Ort» interessiert.

Die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» («HAZ»/Dienstag) hatte unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, die Summe von drei Millionen Euro werde im Verteidigungsministerium zur Entschädigung der Opfer und Hinterbliebenen eingeplant. Details sollten in den kommenden Tagen mit einem Rechtsanwalt ausgehandelt werden.

Das Verteidigungsministerium hatte sich am Montag an den deutsch- afghanischen Anwalt der Angehörigen von Opfern, Karim Popal, gewandt. Der Anwalt hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem nach NATO- Angaben bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden waren - darunter viele Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte die Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen im nordafghanischen Kundus angeordnet.

07.12.2009 | Berlin (dpa)

Kundus-Luftangriff: Angehörige werden entschädigt

 

Die Bundesregierung wird die Angehörigen der zivilen Opfer des Luftangriffs in Nordafghanistan entschädigen. Das teilte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Dienst, in Berlin mit.

 

Wie die Entschädigung konkret umgesetzt werden soll, verhandele das Ministerium nun mit einem Anwalt der Angehörigen. Man habe sich am Montagmorgen an den Anwalt Karim Popal in Bremen gewandt, sagte Dienst.

 

Der deutsch-afghanische Rechtsanwalt Popal hat nach eigenen Angaben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September, bei dem bis zu 142 Menschen getötet und verletzt worden waren - darunter auch viele Zivilisten. Ein deutscher Oberst hatte US-Kampfjets zur Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklastwagen im nordafghanischen Kundus angefordert.

Dienst sagte, es werde geprüft, ob es im Sinne der Angehörigen außergerichtlich eine Lösung geben könne, um einen möglicherweise jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden. Dazu gehöre die Frage, wer anspruchsberechtigt sei. «Fakt ist, es wird eine Lösung geben.» Auf die Frage, wie man dabei zwischen zivilen Opfern und sonstigen Toten unterscheiden wolle, sagte Dienst: «Das werden die Verhandlungen mit sich bringen.» Die Verhandlungsrichtung sei aber nicht, möglichst wenig zivile Opfer herauszuhandeln. «Man wird einen objektiv vernünftigen Ansatz finden, unter dem man sich dann unter Umständen möglichst außergerichtlich einigt.»

 

Popal hatte zuvor erklärt, er hoffe auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitere dies, wolle er auf Schadenersatz wegen fehlerhaften und grob fahrlässigen Verhaltens der Bundeswehr klagen. Dienst sagte nun, die Bundeswehr habe einen eigenen Anspruch, sich um die Hinterbliebenen kümmern zu wollen. Zu klären sei dabei auch, ob neben den Hinterbliebenen, die Popal vertrete, weitere Menschen berechtigte Ansprüche hätten.

In der Diskussion über eine mögliche Aufstockung der Truppen in Afghanistan bekräftigte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, die Bundesregierung wolle darüber nicht vor der internationalen Afghanistan-Konferenz Ende Januar in London entscheiden. CSU-Chef Horst Seehofer hatte im Gespräch mit der «Bild»-Zeitung (Montag) «wenig Sympathie» für eine Aufstockung gezeigt. Die militärische Präsenz müsse zunehmend an eine saubere Perspektive für ein Ende des militärischen Engagements gebunden sein, sagte er.

 

Wilhelm sagte, bislang sei es in der Koalition «völlig unbestritten» gewesen, dass die Konferenz in London abzuwarten sei und dass keine isolierte deutsche Entscheidung getroffen werden solle. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag einer Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes um ein Jahr zugestimmt. Die Obergrenze von 4500 Soldaten wurde dabei zunächst nicht verändert.

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