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DEUTSCHLAND/WELT

 

15.12.2009 | Karlsruhe (dpa)

Karlsruhe verhandelt über Massen-Datenspeicherung

Weit mehr als 34 000 Menschen haben dagegen in Karlsruhe geklagt - nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die umstrittene Speicherpflicht für Telefon- und Internet-Verbindungsdaten.

In einer Anhörung verhandelt der Erste Senat an diesem Dienstag in rund 60 Verfahren. Die Kläger in der bisher umfangreichsten Massenklage in der Geschichte des Gerichts wenden sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Mit einem Urteil wird erst im nächsten Frühjahr gerechnet.

Zu den Beschwerdeführern gehört auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP); sie will nach Medienberichten nicht persönlich nach Karlsruhe kommen. Noch vor ihrer Rückkehr ins Regierungsamt hatte sie gemeinsam mit den FDP-Politikern Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Hermann Otto Solms geklagt. Eine zweite Klägergruppe setzt sich aus gut 40 Grünen-Abgeordneten zusammen. Hinzu kommt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der weit über 34 000 Beschwerdeführer vertritt, wovon nur über einige Fälle exemplarisch verhandelt wird.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte am Montag die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, weil davon Millionen unverdächtiger Menschen betroffen seien. Laut «Spiegel» warnten Medienverbände und -unternehmen in einem Schreiben an das Verfassungsgericht vor den Folgen für die Presse. Das Gesetz gefährde das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und Informanten «mit bislang nicht gekannter Intensität».

Dagegen warnte der Bund deutscher Kriminalbeamter vor Abstrichen bei der Speicherpflicht. Dies würde erhebliche Beschränkungen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bedeuten, sagte der Bundesvorsitzende Klaus Jansen. Die individuelle IP-Adresse eines Computers sei für die Polizei ebenso wichtig wie Fingerabdruck und DNA eines Straftäters.

Die seit 2008 geltende Speicherpflicht geht zurück auf eine EU- Richtlinie von 2006. Sechs Monate lang gespeichert werden nach dem deutschen Gesetz sämtliche gewählten Rufnummern sowie die Dauer der Verbindung, die Absender und Empfänger von Mails, die Protokolldaten des Internetzugangs sowie die Handystandortdaten. Gesprächs- und Mail-Inhalte sind davon nicht betroffen. Abrufbar sind die Daten laut Gesetz zur Strafverfolgung, zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst.

Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt. Zwar darf weiter gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer «dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person». Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten vorläufige Beschränkungen.

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