DEUTSCHLAND/WELT
26.01.2010 | Antalya/Lübeck (dpa)
Alkohol-Panscher nach Tod dreier Schüler vor Gericht

Zum Auftakt des Prozesses um die tödliche Vergiftung von drei Lübecker Berufsschülern in der Türkei haben zwei angeklagte angebliche Alkohol-Panscher die Vorwürfe bestritten.
Er sei gegen die Produktion von illegalem Alkohol, sagte der Mitinhaber eines türkischen Unternehmens am Dienstag vor dem Gericht in Antalya. «Ich bin kein Hersteller, ich bin nur ein Großhändler.» Auch sein Bruder wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen soll Hoteliers und Gastwirten billigen Fusel verkauft haben, damit sie ihn an Touristen ausschenken konnten.
Die Schüler hatten bei einer Klassenfahrt Ende März vergangenen Jahres in einem Urlauberhotel im südtürkischen Badeort Kemer giftigen Methylalkohol getrunken - in der Annahme, es sei Wodka. Sie hatten den Schnaps nach eigenen Angaben in dem Hotel «Anatolia Beach» für eine private Party gekauft. Ein 21-Jähriger starb noch in der Türkei an einer Methanolvergiftung, ein 17- und ein 19-Jähriger fielen ins Koma und starben später in der Uniklinik Lübeck. Vier weitere Schüler erlitten leichtere Vergiftungen und überlebten. Ein türkischer Anwalt der Angehörigen der Opfer erklärte: «Es hätte jedes Kind treffen können.»
Insgesamt müssen sich dreizehn Angeklagte - elf Männer und zwei Frauen - wegen Totschlags, versuchten Totschlags und Verstoßes gegen das Alkohol-Gesetz vor dem Gericht in Antalya verantworten. Die Richter stellten am Dienstag Strafen von 20 bis 25 Jahren für die Totschlags-Vorwürfe und mindestens fünf Jahre für den Verstoß gegen das Alkohol-Gesetz in Aussicht.
Das Hotel habe den tödlichen Alkohol woanders gekauft und versuche nun, ihn zu beschuldigen, sagte der Mithaber des Unternehmens. Der Anwalt des Hotels wiederum verwies darauf, dass sich der Mann bereits früher wegen eines Vergiftungsfalls verantworten musste. Er und sein Bruder seien an der Herstellung von illegalem Alkohol beteiligt.
Die Lübecker Staatsanwaltschaft hatte den Fall bereits im Sommer an die türkischen Behörden abgegeben. Die Ermittlungen gegen den Lehrer, der die Schüler auf der Reise begleitet hatte, wurden im Juli eingestellt. Es habe keine Hinweise auf unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung durch Unterlassen gegeben, hieß es.




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