DEUTSCHLAND/WELT

02.02.2010 | Berlin (dpa)
Missbrauch bei Hartz IV nimmt zu
Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist nach einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» (Dienstag) im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle gestiegen.
Dies gehe aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System hervor, die der Zeitung vorliege. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.
Insgesamt hätten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV) gehabt. Bezogen auf diese Gesamtzahl habe die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent gelegen. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Die BA warne davor, die Missbrauchszahlen überzubewerten. Leistungsmissbrauch sei in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben relativ gering verbreitet.




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