DEUTSCHLAND/WELT

02.02.2010 | Karlsruhe (dpa)
Grundsatzurteil zu Wasserpreisen erwartet
Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute ein Grundsatzurteil zu Wasserpreisen verkünden. Die Karlsruher Richter wollen klären, ob die Kartellbehörden niedrige Wasserpreise durchsetzen können.
Konkret geht es um einen Streit zwischen der Energie- und Wassergesellschaft enwag und dem Hessischen Wirtschaftsministerium. Die Behörde hatte das Unternehmen zu Wasserpreissenkungen von 29 Prozent gezwungen. Die enwag, die mehrheitlich der Stadt Wetzlar gehört, wehrt sich dagegen. Sie verweist auf eine besondere Situation der Stadt am Rande des Mittelgebirges wegen einer schwierigen Verteilung des Wassers.
Hessen geht als erstes Bundesland gegen überhöhte Wasserpreise vor. Die Landeskartellbehörde hat bislang gegen neun Versorger Kartellverfahren eingeleitet und in drei Fällen Preissenkungen verfügt. Neben Wetzlar sind Unternehmen in Frankfurt und Kassel betroffen. Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) erhofft sich von dem BGH-Urteil Transparenz für die weitere Kontrolle und geht von einer bundesweiten Signalwirkung aus. Seinen Angaben zufolge sind allein in Hessen etwa eine Million Menschen von den neun laufenden Kartellverfahren betroffen.




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