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DEUTSCHLAND/WELT

 

04.02.2010 | Karlsruhe (dpa)

BGH: Schwiegereltern können Geschenke zurückfordern

 

Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.

 

Bislang hatten sie nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - zum Beispiel für ein Haus - zurückzuverlangen.

 

In dem konkreten Fall aus Berlin hatten Schwiegereltern dem Bräutigam ihrer Tochter mehr als 29 000 Euro für den Kauf einer Eigentumswohnung gegeben. In dieser lebten die Eheleute bis zur Trennung nach sieben Jahren. Nach der Scheidung forderten die Eltern von dem Ex das Geld zurück, dem die Wohnung allein gehört. (Az.: XII ZR 189/06 - Urteil vom 3. Februar 2010)

Nach neuer Rechtsprechung sind die Ehe der Kinder und die Beziehung der Eltern zum Schwiegerkind unabhängig voneinander zu betrachten. Damit handelt es sich bei der Gabe um eine Schenkung, deren geschäftliche Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt. Dadurch werde die Möglichkeit einer «zumindest partiellen Rückabwicklung» ermöglicht», heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Dabei spielt es keinerlei Rolle, ob die Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft lebten oder Gütertrennung vereinbart haben.

 

Ob und wie viel der Ex-Partner tatsächlich zurückzahlen muss, hängt davon ab, wie sehr auch das eigene Kind von dem Geschenk profitiert hat. Hat das Ehepaar beispielsweise lange gemeinsam in der Wohnung gewohnt, die es von Eltern der Frau geschenkt bekommen hat, wird der Ex höchstens einen Teilbetrag zurückzahlen müssen.

 

Das Urteil wird erhebliche Auswirkungen auf die Gerichte haben. «Ich erwarte einen Anstieg von Prozessen, in denen es um dieses Thema geht», sagte ein BGH-Sprecher. Dabei werden die Richter klären müssen, in welchem Umfang die Gaben tatsächlich zurückgefordert werden können. Wollen Eltern derartigen Problemen aus dem Weg gehen, so die Karlsruher Richter, müssen sie ihr Kind direkt beschenken.

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