DEUTSCHLAND/WELT

16.02.2010 | Nürnberg/Berlin (dpa)
Härtefallkatalog begrenzt Hartz-IV-Extras eng
Mit einem Härtefallkatalog will der Bund die befürchtete Antrags- und Kostenflut bei Hartz-IV-Zusatzleistungen eindämmen. Nach der Liste, die der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt, sollen nur wenige Härtefälle als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des jüngsten Karlsruher Hartz-IV-Urteils anerkannt werden. Die Jobcenter sind schon jetzt mit einer Flut von Anfragen nach den Zusatzleistungen konfrontiert. Der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellte Katalog muss noch vom Bundesarbeitsministerium abgesegnet werden.
Profitieren sollen von der Härtefallklausel unter anderem Rollstuhlfahrer, chronisch Kranke und geschiedene Paare. Auch Kinder mit Schulproblemen können mit Zusatzleistungen rechnen, die über den Hartz-IV-Regelsatz hinausgehen: Mit dem Geld sollen Nachhilfestunden finanziert werden, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet oder wegen des Übergangs in eine weiterführende Schule eine Hilfe notwendig wird. Das geht aus der Liste hervor, über die auch die «Ruhr Nachrichten» in Dortmund berichtet haben.

Rollstuhlfahrer, die den Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen können, sollen mit dem Hartz-IV-Extra eine Putz- oder Haushaltshilfe bezahlen. Als «außergewöhnliche laufende Belastung» stuft die Bundesagentur nach dem bisher vorliegenden Entwurf in bestimmten Fällen auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente ein, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
Auch die Kosten für Besuchsfahrten eines in Haft sitzenden Ehepartners rechtfertigten ein Antrag auf Zusatzleistung. Ebenso sollen in den Katalog der Hartz-IV-Zusatzleistungen Fahrt- und Übernachtungskosten aufgenommen werden, die anfallen, wenn geschiedene Ehepartner die von ihnen getrenntlebenden Kinder besuchen.
Nach Angaben der Bundesagentur hat unmittelbar nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen ein Ansturm auf die Jobcenter eingesetzt. Die Betroffenen reagierten immer sehr schnell, «wenn mehr Geld in Aussicht steht», sagte eine BA-Sprecherin am Dienstag. Verstärkt werde der Effekt womöglich dadurch, dass Arbeitsloseninitiativen und Anwälte Betroffene gezielt darauf hinwiesen, dass sie für besondere finanzielle Belastungen eine Zusatzleistung beantragen könnten. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sagte der «Bild»-Zeitung, die Jobcenter würden «mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft».

Der Sozialverband VdK forderte unterdessen eine großzügige Auslegung der Härtefall-Regelung. Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht sollten über die Härtefallregelung finanziert werden, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher der «Rheinischen Post» (Dienstag). Auch das Ersetzen eines kaputten Herds oder einer defekten Waschmaschine müsse künftig wieder möglich sein.
Unklar war am Dienstag, welche Kosten im Zusammenhang mit der Härtefall-Regelung auf den Bund zukommen. «Dazu wissen wir im Moment einfach zu wenig über den Kreis der Betroffenen. Es gibt keine Statistik, die uns etwa sagt, wie viele der Hartz-IV-Betroffenen in einem Rollstuhl sitzen und Probleme beim Führen ihres Haushaltes haben», sagte eine BA-Sprecherin. Ähnlich äußerte sich das Bundesarbeitsministerium.
Nach Darstellung des Finanzministeriums könnten die Härtefall-Vorgaben über das «Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz» geregelt werden, mit dem die Anhebung des Schonvermögens für Hartz-IV- Empfänger und der Zuschuss an die BA umgesetzt werden sollen. Es befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.
Die Karlsruher Richter hatten Anfang Februar die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft, ohne sich auf die genaue Höhe festzulegen. Zudem legten sie fest, dass Hartz-IV-Bezieher ab sofort «einen besonderen Bedarf» geltend machen können, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Auf Einzelheiten hatte das Gericht auch in diesem Punkt verzichtet.

16.02.2010 | Nürnberg (dpa)
Entwurf der Härtefallliste der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat auf Bitten des Bundesarbeitsministeriums eine Liste der Fälle erstellt, in denen Hartz-IV-Betroffene künftig bei den Jobcentern Sonderleistungen geltend machen können. Der Katalog muss allerdings noch vom Ministerium abgesegnet werden. Die Deutsche Presse-Agentur dpa dokumentiert die Härtefallliste:
«Demnach können unter anderem folgende Aufwendungen als außergewöhnliche laufende Belastungen anerkannt werden:
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion.
- Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die den Haushalt nicht ohne fremde Hilfen führen können.
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
- Kosten für die Besuchsfahrten zu dem in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Ehepartner.
- Nachhilfeunterricht, wenn dieser wegen Versetzungsgefahr beziehungsweise wegen des Übergangs in eine weiterführende Schule erforderlich ist.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. In Umfang und Ausmaß vergleichbare Fälle können ebenfalls unter die Härtefallklausel fallen.»




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