DEUTSCHLAND/WELT

24.02.2010 | Hannover (dpa)
EKD spricht Margot Käßmann ihr Vertrauen aus
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat seiner Vorsitzenden Margot Käßmann das Vertrauen ausgesprochen. Hinter die nach einer Trunkenheitsfahrt unter Druck geratenen hannoverschen Landesbischöfin hatten sich in einer nächtlichen Telefonkonferenz die 14 Ratsmitglieder einmütig gestellt. «In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll», hieß es in der am Mittwoch verbreiteten Mitteilung in
Hannover.
Die EKD-Chefin war am Samstagabend mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Sie hatte an einer großen Kreuzung im Stadtzentrum von Hannover eine rote Ampel missachtet. Käßmann hatte die Fahrt zutiefst bedauert und erklärt, sich den rechtlichen Konsequenzen stellen zu wollen.
Die Präses der EKD-Synode und Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt hatte am Dienstagabend in der ARD-«Tagesschau» gesagt: «Das ist nicht akzeptabel, dass man mit 1,5 Promille Auto fährt.» Wann sich die EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann öffentlich zu ihrer Fahrt äußern wird, ist nicht bekannt.

24.02.2010 | Hannover (dpa) - update
Alkoholfahrt: EKD stützt Käßmann - Verbleib in Ämtern offen
Nach der Alkoholfahrt der EKD-Ratsvorsitzenden Margot Käßmann ist ihr Verbleib in kirchlichen Spitzenämtern weiter offen. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sprach seiner Vorsitzenden nach einer nächtlichen Krisenberatung das Vertrauen aus.
Das teilte die EKD am Mittwoch mit. Abschließend will der EKD-Rat an diesem Freitag und Samstag auf seiner regulären Sitzung in Tutzing bei München über das Vergehen beraten, sagte eine EKD- Sprecherin. Über ihren Verbleib im Amt solle Käßmann danach selbst entscheiden.
«In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll», hieß es in der am Mittwoch verbreiteten Mitteilung der EKD in Hannover.

In einer in der EKD-Geschichte einmaligen Telefonkonferenz, an der auch Käßmann selbst teilnahm, hatten sämtliche 14 Ratsmitglieder der Landesbischöfin von Hannover ihr Vertrauen bekundet. Auch bei der hannoverschen Landeskirche berieten sich die Kirchengremien, um der Bischöfin ihre Unterstützung zu bekunden.
Die EKD-Chefin war am Samstagabend mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens gestoppt worden. Sie hatte zuvor im Zentrum von Hannover eine rote Ampel missachtet. Käßmann hatte die Fahrt zutiefst bedauert und erklärt, sich den rechtlichen Konsequenzen stellen zu wollen. Wann sie sich öffentlich dazu erklären wird, ist nicht bekannt. Ob sie dienstlich oder privat unterwegs war, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Käßmann erwartet wegen ihrer Trunkenheitsfahrt ein Strafverfahren, da Alkoholvergehen am Steuer ab 1,1 Promille keine Ordnungswidrigkeit mehr sind.

Die Präses der EKD-Synode und Grünen-Politikerin Katrin Göring- Eckardt hatte am Dienstagabend in der ARD-«Tagesschau» gesagt: «Das ist nicht akzeptabel, dass man mit 1,5 Promille Auto fährt.» Göring- Eckardts Stellvertreter, Bayerns Ex-Ministerpräsident, Günther Beckstein (CSU), wies Rücktrittsforderungen unterdessen zurück. «Bischöfin Käßmann hat sicher einen Fehler begangen, sie hätte einen Chauffeur oder ein Taxi nehmen sollen», sagte Beckstein den «Nürnberger Nachrichten». Aber dieser Fehler werde nicht dazu führen, dass sie von ihrem Amt als EKD-Chefin zurücktreten müsse. «Auch eine Bischöfin ist keine Heilige, sondern nur ein Mensch, der fehlbar ist.»
«Natürlich ist es richtig Mist, was Frau Käßmann gemacht hat. Es ist richtig schlecht. Sie ist ja ein Vorbild, sie sollte auch Vorbildcharakter haben», meinte Grünen-Chefin Claudia Roth am Mittwoch. «Wenn sie so alkoholisiert Auto fährt, dann ist das ein richtig schwerer Fehler. Aber ich bin ganz sicher, dass sie diesen Fehler am Allermeisten bedauert und dass man dann auch nicht mit Steinen werfen sollte, wenn man möglicherweise im eigenen Glashaus sitzt.»

Schon 0,2 Promille im Blut verändern das subjektive Erleben und das Verhalten. Auch die Sehfähigkeit, die Bewegungskoordination, Hören und Geruchssinn sind beeinträchtigt. Ab 0,5 Promille reagiert man langsamer und die Geschwindigkeiten werden falsch eingesetzt, bei 0,8 Promille sind alle Reaktionen verlangsamt. Das berichtet die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) in ihrem Heft «Alkohol».
Je nach Bundesland müsse ein Fahrer ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 bis 2,0 Promille zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kommen. Denn nur Menschen, die ständig zu viel trinken, können laut DHS derart alkoholisiert noch ein Auto steuern. Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, war mit 1,54 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden, nachdem sie eine rote Ampel missachtet hatte.
In Deutschland ist die Zahl der Alkohol-Unfälle seit 1997 zwar gesunken. Im Jahr 2007 starben dennoch bundesweit 565 Menschen bei 20 785 Alkoholunfällen. 26 500 Menschen wurden dabei verletzt.
DHS-Broschüre "Alkohol"... »

23.02.2010 | Hamburg (dpa)
Hintergrund: Alkohol am Steuer - von Bußgeld bis Gefängnis
Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Der Bußgeldkatalog des Straßenverkehrsgesetzes sieht gestaffelte Regelsätze und Fahrverbote vor. Wer zum ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss für einen Monat den Führerschein abgeben und 500 Euro zahlen. Dieser Regelsatz erhöht sich bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf 600 und bei einem Unfall mit Sachbeschädigung auf 720 Euro. Bei «Wiederholungstätern» beträgt das Fahrverbot drei Monate. Wer zum zweiten Mal erwischt wird, muss zudem 1000 Euro zahlen, jeder weitere Verstoß kostet jeweils 1500 Euro. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Promille-Grenze. Bereits wer sich mit geringen Alkoholspuren im Blut ans Steuer setzt, muss 250 Euro zahlen.

Als absolut fahruntüchtig gilt, wer mit mehr als 1,1 Promille ins Auto steigt. Das Strafgesetzbuch sieht in jedem Fall den Entzug des Führerscheins und sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor. Wird bei der Alkoholfahrt niemand gefährdet, reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Gefängnis. Je nach Höhe des Promillewertes variiert die Geldstrafe zwischen 40 und 60 Tagessätzen, der Führerschein ist für sechs bis zwölf Monate weg.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind Geldstrafen mit bis zu 100 Tagessätzen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis vorgesehen. Der Führerschein wird für mehr als ein Jahr einkassiert. Diese Strafen - bis hin zum mehrjährigen Freiheitsentzug - können auch schon bei Werten ab 0,3 Promille drohen. Das ist dann der Fall, wenn der Fahrer durch «alkoholtypische Ausfallerscheinungen» wie Lallen oder Schwanken auffällt (relative Fahruntüchtigkeit).
Wer mehrfach betrunken am Steuer erwischt wird, muss sich zudem in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung überprüfen lassen, dem sogenannten Idiotentest. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr reicht bereits eine Fahrt, damit man zur «Prüfung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges» verdonnert wird.
24.02.2010 | Hamburg (dpa)
Die Mitglieder des Rates der EKD
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat einmütig erklärt, trotz der Alkoholfahrt hinter seiner Vorsitzenden Margot Käßmann zu stehen. Die Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:
- Jochen Bohl, Radebeul (Sachsen), Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens
- Tabea Dölker, Holzgerlingen (Baden-Württemberg), Erzieherin und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss und im Ältestenrat der Württembergischen Landessynode
- Elke Eisenschmidt, Magdeburg, Mathematikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Magdeburg
- Ulrich Fischer, Neulußheim (Baden-Württemberg), Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Johannes Friedrich, München, Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
- Katrin Göring-Eckardt, Ingersleben (Thüringen) als Präses der 11. Synode der EKD gehört sie automatisch dem Rat an, Bundestagsvizepräsidentin
- Margot Käßmann, Hannover, Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und EKD-Ratsvorsitzende
- Uwe Michelsen, Hamburg, Journalist beim Norddeutschen Rundfunk (NDR), Leiter der Abteilung Religion und Kirche im NDR-Fernsehen
- Fidon Mwombeki, Wuppertal (Nordrhein-Westfalen), Generalsekretär der Vereinten Evangelischen Mission
- Jann Schmidt, Leer (Niedersachsen), Kirchenpräsident der Evangelisch-reformierten Kirche
- Nikolaus Schneider, Düsseldorf, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, stellvertretender Vorsitzender des Rates der EKD
- Marlehn Thieme, Bad Soden (Hessen), Direktorin der Deutschen Bank AG
- Gesine Weinmiller, Berlin, Architektin und Professorin
- Klaus Winterhoff, Bielefeld (Nordrhein-Westfalen), juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen




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