DEUTSCHLAND/WELT


01.07.2010 | Berlin
Kein "Hitzefrei" am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf kühle Arbeitsräume. Entsprechend gibt es auch kein "Hitzefrei" bei hochsommerlichen Temperaturen. Eindeutig gesetzlich geregelt sei das nicht, sagte der Rechtsanwalt Tobias Werner aus Berlin.
Anhaltspunkte gebe aber zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung, die 26 Grad als zulässige Höchsttemperatur in Arbeitsräumen nennt. Allerdings lasse die Verordnung ausdrücklich Ausnahmen zu, erläuterte der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unabhängig davon könne der Arbeitgeber aber eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten bei sommerlicher Hitze zu erleichtern. Dazu zählt zum Beispiel, zusätzliche Pausen zu ermöglichen oder anzubieten, Überstunden "abzubummeln". Die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht zu gefährden, sei schließlich auch im Interesse des Arbeitgebers.
Quelle: dpa
Hitze am Arbeitsplatz
Fragen und Antworten von Severin Putz, Experte für Arbeitsrecht beim Forum-Verlag

Ab welcher Raumtemperatur am Arbeitsplatz kann ich die Arbeit niederlegen?
- Es gibt neu eingeführte Maximalwerte. Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne Maßnahmen nicht als Arbeitsstätte geeignet. Dann hat der Arbeitgeber jetzt die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen.
Was passiert, wenn der Chef über die Hitze am Arbeitsplatz Bescheid weiß, aber nichts unternimmt?
- Jetzt ist der Arbeitgeber in der Falle. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und steht der Arbeitgeber ohne Versicherungsschutz da, dann muss er für Folgeschäden, Ausfälle, Arbeitsunfälle selber zahlen. Wie dies einzuklagen ist, ist eine andere Frage. Es handelt sich um eine Regel, nicht um ein Gesetz.
Es ist wirklich kein Gesetz?
- Kein Gesetz, aber für den Arbeitgeber eine ganz wichtige Hilfestellung. Hier werden Arneitnehmer unkonzentriert, die Unfallgefahr steigt, Maßnahmen müssen ergriffen werden - sonst bleibt der Arbeitgeber eventuell selbst auf Schäden sitzen.
Kann ich zur Berufsgenossenschaft gehen und sagen: "Achtung, mein Chef schlampt mit dem Arbeitsschutz und damit auch mit dem Versicherungsschutz!"?
- Das ist eine klare Möglichkeit. Dafür ist diese Regel auch da. In jedem Unternehmen muss eine Sicherheitsfachkraft beschäftigt sein und diese ist auch der richtige Ansprechpartner für diese Problematik.
Ab 30 Grad müssen Maßnahmen für eine kühlere Raumtemperatur ergriffen werden (Klimaanlage, Ventilator, Sonnenschutz am Fenster etc.). Ab 35 Grad gilt ein Raum als Arbeitsplatz für nicht mehr geeignet. Ansprechpartner im Streitfall ist der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb.




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