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DEUTSCHLAND/WELT

 

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02.03.2010 | Karlsruhe/Berlin (dpa)

Datenspeicherung gekippt - Millionenforderungen

In Deutschland dürfen vorerst keine Telefon- und Internetdaten mehr ohne konkreten Verdacht massenhaft gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte am Dienstag die Vorratsdatenspeicherung. Das bisherige Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil es gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstößt, urteilten die höchsten deutschen Richter. Im bisher größten Massenklageverfahren in der Geschichte des höchsten deutschen Gerichts hatten fast 35 000 Bürger gegen das Vorgehen Beschwerde eingelegt, über gut 60 Verfahren wurde in Karlsruhe exemplarisch verhandelt.

Bei der Datenspeicherung handelt es sich «um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt», sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Politik begrüßte mit Ausnahme einiger Unions-Politiker das Urteil als Sieg für die Bürgerrechte. «Das ist ein wirklicher Tag zur Freude», sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Wirtschaft machte Millionenforderungen geltend.

Nach dem Urteil müssen die Unternehmen die bisher auf Vorrat gespeicherten Daten vernichten. Sie seien «unverzüglich zu löschen», sagte Papier. Nicht betroffen davon ist das Speichern von Daten, die aus betrieblichen und geschäftlichen Gründen erfolgt - beispielsweise für den Einzelverbindungsnachweis. Papier kritisierte, anhand der Daten seien «tiefe Einblicke in das soziale Umfeld» möglich. Die anlasslose Speicherung der Daten sei geeignet, ein «diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein» hervorzurufen.

Die Telekomwirtschaft verlangt nun von der Regierung hunderte Millionen Euro für die Speicherung von Daten. Branchenverbände argumentieren, dass die ohnehin schon hohen Kosten bei einem neuen Gesetz durch aufwendigere Speichervorschriften nochmals erheblich steigen. «Wir hatten nach altem Gesetz mit Kosten von über 300 Millionen Euro allein für Anschaffungen der nötigen Speichertechnik gerechnet», teilte der eco Verband der Internetwirtschaft mit, der für rund 500 Unternehmen spricht. «Nunmehr gehen wir davon aus, dass die Kosten für die neue Vorratsdatenspeicherung wahrscheinlich erheblich steigen.»

Nach dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz sollten Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert werden. Abrufbar sein sollten sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. In Eilverfahren hatte Karlsruhe die Nutzung der Daten bereits eingeschränkt.

Die Karlsruher Richter schließen aber eine Speicherung der Daten nicht generell aus. Die EU-Richtlinie - Grundlage für das seit 2008 geltende Gesetz - stellten sie nicht in Frage. Damit umschifften sie einmal mehr eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Um die Strafverfolgung effektiver zu machen, könne ein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis grundsätzlich angebracht sein. Aber: «Er ist nur verhältnismäßig, wenn hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes getroffen sind», betonte Papier.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem «herausragend guten Tag» für Grundrechte und Datenschutz. «Diese Entscheidung wird auch auf Europa ausstrahlen.» Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum geringer. Dies betreffe etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten. Der FDP-Parteivorsitzende und Vize-Kanzler Guido Westerwelle sagte: «Ich finde es hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben.»

Die Verfassungsrichter machten dem Gesetzgeber für eine mögliche Neufassung des Gesetzes klare Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Speicherung möglich ist: So bedarf es eines Bundesgesetzes für die Speicherung, die Sicherheit der Daten muss durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein, und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), bedauerte die Entscheidung: «Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können», sagte Altmaier am Dienstag in Berlin. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung muss nach Ansicht von Hessens Innenministers Volker Bouffier (CDU) nun gegebenenfalls nachgebessert werden. «Wenn man das Grundrecht der Bürger auf effiziente Kriminalitätsbekämpfung oder Gefahrenabwehr nicht aufgeben will, dann ist Datenspeicherung in engen Grenzen in Deutschland und Europa notwendig», sagte Bouffier.

Grünen-Chefin Claudia Roth sprach von einer «richtigen Klatsche» für den Gesetzgeber. Die Linke forderte einen Kurswechsel in der Innenpolitik für mehr Bürgerrechte.

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