DEUTSCHLAND/WELT
26.03.2010

26.03.2010 | Berlin (dpa)
Rösler will Pharmaindustrie an Preisleine legen
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die Pharma-Industrie an die Preis-Leine legen. Wegen der stetig wachsenden Ausgaben für Arzneimittel soll es so schnell wie möglich einen Preisstopp für teure Medikamente und eine Erhöhung des Zwangsabschlags von 6 auf 16 Prozent geben.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen vom nächsten Jahr an um zunächst 1,45 Milliarden Euro entlasten. Langfristig soll der Spitzenverband der Kassen mit den Pharma-Herstellern über die Preise verhandeln.

Dies steht in einem umfangreichen Eckpunktepapier, das Rösler am Freitag in Berlin vorlegte. Es ist mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Rösler sieht damit eine «deutliche Neuordnung auf dem deutschen Arzneimittelsektor». «Wir werden künftig dafür sorgen, dass die Pharmaunternehmen nicht mehr einseitig und allein die Preise festlegen können.» Zugleich sei sichergestellt, dass die Arzneien bezahlbar blieben und die Patienten auch künftig mit neuen und innovativen Arzneimitteln versorgt werden können.
Patentgeschützte Arzneimittel sollen aber zunächst wie bisher zu den von den Firmen festgesetzten Preisen an den Markt kommen. Dafür erhalten sie eine Art Schonfrist von einem Jahr, bevor der mit den Kassen ausgehandelte Preis gilt. Kommt dieser nicht zustande, legt eine Schiedskommission den Preis fest. Die Hersteller sollen verpflichtet werden, den Nutzen neuer Medikamente schon zur Markteinführung nachzuweisen.
Im vergangenen Jahr stiegen die Ausgaben für Medikamente auf Rezept um 5,3 Prozent je Versicherten oder insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Im Bereich der patentgeschützten Medikamente gab es einen Zuwachs von fast neun Prozent.
26.03.2010 | Berlin (dpa)
Eckpunkte: Bremse für Arzneiausgaben
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will die explosionsartigen Ausgabenzuwächse für Arzneimittel eindämmen. Er legte am Freitag Eckpunkte zur Umsetzung der Vorgaben im Koalitionsvertrag von Union und FDP. Wesentliche Punkte:
- Der freie Marktzugang für neue Medikamente bleibt erhalten.
- Die Pharmaindustrie muss zur Markteinführung allerdings eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorlegen. Darin wird unter anderem dermedizinische Mehrnutzen im Vergleich zu bereits eingeführten Mittelndargestellt sowie die Therapiekosten.
- Spätestens drei Monate nach Zulassung soll in der Regel die Nutzenbewertung vorliegen.
- Neue Arzneimittel, bei denen keine Zusatznutzen nachzuweisen sind, «sollen künftig direkt in das Festbetragssystem» einbezogen werden, bei dem der Hersteller den Preis nicht frei festlegen darf.
- Bei Arzneimitteln mit Zusatznutzen vereinbart der Hersteller mit dem Spitzenverband der Krankenkassen innerhalb eines Jahres nachZulassung einen Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischenUnternehmens mit Wirkung für alle Krankenkassen. «Der Listenpreis desUnternehmens bleibt unverändert.» Das heißt, Privatpatienten müssenden höheren Preis bezahlen.
- Gibt es keine Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten. Diese setzt den Preis auf Basis internationalerVergleichspreise fest. Eine Klage gegen den Schiedsspruch hat keineaufschiebende Wirkung.
- Kassen können unabhängig davon einzeln oder im Verband mit mehreren Kassen abweichende Vereinbarungen mit dem Unternehmen treffen.
- Das Festbetragssystem bleibt erhalten.
- Der Abschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von derzeit 6 auf 16 Prozent angehoben. Vereinbarungen über höhere Abschläge sind möglich.
- Die Instrumente für die Arzneimittelregulierung sollen auf ihre Notwendigkeit hin untersucht werden, insbesondere die Prüfung derWirtschaftlichkeit, die Bonus-Malus-Regelung oder die Regelung fürImportarzneimittel.
- Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte pick-up-Stellen soll abgebrochen werden.




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