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  • Vierfachmord-Urteil

DEUTSCHLAND/WELT

 

31.03.2010 | Ulm (dpa)

Lebenslange Haft für Vierfachmörder

Das Landgericht Ulm hat die beiden Vierfachmörder von Eislingen zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Der 19-jährige Sohn der getöteten Familie erhielt am Mittwoch wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Das Gericht stellte bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Sein 20-jähriger Helfer bekam eine Jugendstrafe von 10 Jahren. Die beiden Schulfreunde hatten am 9. April 2009 mit 30 Schüssen die Eltern und die beiden Schwestern des 19-Jährigen Andreas H. erschossen.

Das Gericht ordnete für Andreas H. außerdem eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung an: Zum Ende der Haftzeit wird geprüft, ob er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb eingesperrt bleibt. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin. Nach ihrer Überzeugung handelte Andreas H. aus Habgier: Er habe das Vermögen der Familie alleine erben wollen.

Bei dem 20-Jährigen Frederik B. hatte die Anklägerin eine vom Gutachter attestierte Entwicklungsstörung berücksichtigt und deshalb eine Jugendstrafe gefordert. Demnach leidet Frederik B. unter dem «Asperger-Syndrom», einer Art Autismus. Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten Jugendstrafen gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen.

31.03.2010 | Eislingen (dpa)

Hintergrund: Der Vierfachmord von Eislingen

Der Vierfachmord von Eislingen (Baden-Württemberg):


DIE TAT: Die Eltern des heute 19-Jährigen verlassen am Gründonnerstag um 21.00 Uhr ihre Wohnung, um sich mit Freunden in einer Gaststätte zu treffen. Zeitgleich machen sich auch die beiden Angeklagten auf den Weg zur elterlichen Wohnung des damals 18-jährigen Sohnes der Familie. Dort schauen die beiden Schwestern Annemarie und Christine gerade vom Bett aus Fernsehen, als auf sie geschossen wird. Neun Kugeln treffen die 24-jährige Schwester, mit zehn Kugeln wird die 22- Jährige getötet. Der Fernseher läuft weiter - bis die Polizei eintrifft.

Gegen 23.00 Uhr gehen die zwei jungen Männer in die Gaststätte und setzen sich dort an den Tisch der ahnungslosen Eltern. Nach einer halben Stunde verlassen sie das Lokal und kehren an den Tatort zurück. Dort warten sie auf die Eltern des 18-Jährigen. Die Mutter verschwindet auf die Toilette. Währenddessen wird der Vater erschossen. Wenig später muss auch die Mutter sterben, als diese von den Schüssen alarmiert aus der Toilette stürmt. Acht Kugeln töten den Vater, drei die Mutter. Die Opfer tragen noch ihre Straßenkleidung.

DER TAG NACH DER TAT: An Karfreitag um 10.42 Uhr alarmiert der damals 18-Jährige völlig aufgelöst die Polizei. Mit einem Freund habe er die Leichen seines 57 Jahre alten Vaters, seiner 55-jährigen Mutter sowie der beiden Schwestern entdeckt. Die Ermittler nehmen die beiden «dicken Freunde» aber schon früh ins Visier, da Einbruchsspuren fehlen. Die Eltern des 19-Jährigen hatten nach
eigenen Angaben nichts bemerkt.

DER TATORT: Die Familie lebte im ausgebauten Dachgeschoss eines ihnen gehörenden Mehrfamilienhauses. Die Nachbarn haben früheren Angaben zufolge nichts von der Tat gehört.

DIE TATWAFFEN:
Die Opfer wurden mit zwei Sportpistolen der Marken Hämmerli und Ruger erschossen. Die Tatwaffen sind Kleinkaliberwaffen und haben das Kaliber 22. In jedes Magazin passen neun Patronen. Die Sportpistolen wurden gemeinsam mit 17 weiteren Waffen bei einem Einbruch in die Eislinger Schützengilde im Oktober 2008 gestohlen. Die Polizei fand die Waffen, Patronenhülsen und Munition in zwei Verstecken der Angeklagten.

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