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DEUTSCHLAND/WELT

 

31.03.2010 | Karlsruhe (dpa)

Kläger gegen Datenbank planen weitere Projekte

Die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde gegen die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten («Elena») denken bereits an weitere Aktionen. Am Mittwoch übergab der Verbund von Datenschutz-Organisationen die Akten mit den Unterschriften von mehr als 22 000 Klägern gegen die Datenbank dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. «Wir sehen die "Elena"-Beschwerde als Teil eines größeren Projektes. Und wir haben in diesem Zusammenhang auch etwas gegen den geplanten Personalausweis», sagte die Mitbegründerin des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs, Rena Tangens.

Für den elektronischen Entgeltnachweis «Elena» müssen Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Daten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Damit sollen Unternehmen und Verwaltung entlastet werden. Datenschützer wollen erreichen, dass die Datenbank gelöscht wird.

«Unserer Ansicht nach verstößt "Elena" gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit», erklärte der Dortmunder Anwalt Meinhard Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert.

31.03.2010 | Berlin (dpa)

Stichwort: Elektronischer Entgeltnachweis «Elena»

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis «Elena» will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben.

Seit Jahresbeginn müssen die Arbeitgeber die Daten monatlich an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Von 2012 an können die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder auch verweigern. Datenschützer und Gewerkschaften befürchten, dass «Elena» dem Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz Tür und Tor öffnet.

Der Umfang der zentralen Speicherung soll aber nochmals auf den Prüfstand kommen. Das haben die Koalitionsspitzen der Bundesregierung vereinbart. Es sollen dabei vor allem die jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt werden.

Internet: www.stoppt-elena.de

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