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  • Ex-RAF-Terroristin

DEUTSCHLAND/WELT

 

08.04.2010 | Karlsruhe/Berlin (dpa)

Ex-RAF-Terroristin Verena Becker angeklagt

 

33 Jahre nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erhoben.

 

Wie die Behörde am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, geht sie von einer Mittäterschaft der 57-Jährigen bei der Ermordung Bubacks und seiner beiden Begleiter 1977 aus. Die Karlsruher Behörde erhob die Anklage beim Oberlandesgericht Stuttgart.

Die Bundesanwaltschaft bleibt damit bei ihrer Sichtweise, dass Becker am Buback-Mord beteiligt war - trotz abweichender Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Dezember den Haftbefehl gegen Becker aufgehoben, weil sie lediglich von Beihilfe ausgingen, was einer niedrigere Strafe zur Folge hätte. Die 57-Jährige ist seitdem auf freiem Fuß.

 

Erklärungen der Bundesanwaltschaft, warum sie die frühere RAF- Terroristin dennoch weiter als Mittäterin sieht, gab es zunächst nicht. Details könnten erst nach Zustellung der Anklageschrift genannt werden, so ein Sprecher. Die Behörde hatte zuletzt doch noch auf Geheimakten zurückgreifen können. Im März hatte sie fast alle gesperrten Akten des Bundesverfassungsschutzes zu dem Buback-Attentat erhalten - mehr als 300 Seiten. Die Quellen sind zwar weiterhin nicht offengelegt und die Akten als geheim eingestuft - aber die Unterlagen stehen «in gerichtsverwertbarer» Form zur Verfügung.

Becker galt schon 1977 verdächtig, war aber bislang nicht im Mordfall Buback angeklagt worden. Einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 wurde sie festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt. 1989 war die frühere RAF-Terroristin begnadigt worden und kam nach neun Jahren und zwei Monaten Haft auf Bewährung frei. 1995 wurde ihr auch die Reststrafe erlassen.

 

Seit April 2008 ermittelte die Bundesanwaltschaft jedoch erneut gegen Becker wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat. Vor allem als 2009 bei neuen Ermittlungen an den Briefumschlägen der damaligen RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von ihr entdeckt wurden, geriet sie ins Visier. Im August 2009 wurde sie in Berlin verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Diese konnte sie jedoch unmittelbar vor Weihnachten wieder verlassen, nachdem der BGH den Haftbefehl aufgehoben hatte. Becker lebt in Berlin. Aus Sicht der Karlsruher Richter besteht keine Fluchtgefahr.

 

Beschluss des Bundesgerichtshofs... »

Berlin (dpa)

Porträt - Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker

 

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker gilt als eine der schillernsten Figuren der deutschen Terrorszene. Sie spielt eine Schlüsselrolle im Fall Buback.

Becker wird 1952 in Berlin geboren. Sie verdient ihr Geld als Fabrikarbeiterin und entwickelt sich früh zu einer radikalen Feministin. Anfang der 1970er Jahre schließt sich die junge, schlanke Frau zunächst der «Bewegung 2. Juni» an. Die zweitgrößte Terrorvereinigung der 1970er Jahre hatte sich nach dem Tod des Studenten Benno Ohnesorg gegründet. Gemeinsam mit der Gruppe raubt Becker Banken aus und beteiligt sich an einem Bombenanschlag in einem britischen Jachthafen in Berlin, bei dem ein Mensch ums Leben kommt. Sie ist damals keine 20 Jahre alt.

Von einem Gericht wird sie 1974 für ihre Beteiligung an dem Anschlag zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Schon ein Jahr später presst sie die «Bewegung 2. Juni» frei. In einem Militärlager in Jemen trainiert sie schließlich den Kampf mit Waffen und lernt dort Mitglieder der Roten Armee Fraktion kennen. Als 25-Jährige schließt sie sich der RAF an.

Am 7. April 1977 erschießt die RAF in Karlsruhe den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster sterben bei dem Attentat. Vier Wochen nach dem Mord an Buback wird Becker verhaftet. Im Gepäck findet die Polizei die Tatwaffe. Im Dezember 1977 wird sie wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung am Buback-Mord wird nach dem Urteil eingestellt, auch weil die Beweise nicht ausreichen.

Nach nur vier Jahren im Gefängnis sucht sie den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass bei dem Mord an Buback Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorradrücksitz aus feuerte.

Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) begnadigt Verena Becker schließlich. Sie kommt im November 1989 frei und lässt sich wieder in Berlin nieder.

Anlässlich des 30. Jahrestags des Attentats richtet sich das Augenmerk wieder verstärkt auf Becker, weil Bubacks Sohn Michael nachdrücklich behauptet, sie sei die Todesschützin gewesen - er beruft sich auf eine Augenzeugin, die eine zierliche Person auf dem Motorrad gesehen haben will.

Bei einer erneuten DNA-Analyse wird 2009 an Briefumschlägen der Bekennerschreiben von 1977 Genmaterial von Becker entdeckt. Nach einer Abhöraktion wird auch ihre Wohnung durchsucht, angeblich soll sie Dinge zum Fall Buback aufgeschrieben haben. Sie bestreitet aber öffentlich, dass sie die Todesschützin gewesen ist. Zuletzt hat sie in Berlin gelebt und soll als Heilpraktikerin tätig gewesen sein.

Hintergrund - Der Mordfall Buback

 

Der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 erschütterte die Bundesrepublik. Auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster wurden bei dem Attentat erschossen. Die Terroristen feuerten in der Karlsruher Innenstadt von einem Motorrad aus auf Bubacks Dienstwagen. Ein «Kommando Ulrike Meinhof» bekannte sich zu der Tat. Wer damals geschossen hat, ist bis heute unklar.

Drei RAF-Terroristen wurden wegen Beteiligung an dem Mordanschlag zu lebenslanger Haft verurteilt: Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt als Rädelsführerin im Hintergrund. Auch Günter Sonnenberg galt als Mittäter, doch weil er bereits anderweitig verurteilt war und bei seiner Festnahme im Mai 1977 eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte, stellte man das Verfahren gegen ihn ein.

Im Jahr 2007 - 30 Jahre nach dem Mord - beschuldigten frühere RAF- Mitglieder den 1999 auf Bewährung freigelassenen Stefan Wisniewski, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. Zudem geriet Verena Becker ins Visier der Ermittler. Noch Ende 2008 lagen der Bundesanwaltschaft nach Auswertung zahlreicher Aussagen und Spuren aber keine klaren Beweise für eine Beteiligung von Becker oder Wisniewski vor.

Nun hat sich bei einer DNA-Analyse und einer Hausdurchsuchung der Tatverdacht gegen Becker erhärtet, zur Vorbereitung und zum Attentat «wesentliche Beiträge» geleistet zu haben. Gegen Becker wurde Haftbefehl erlassen, Beamte des Bundeskriminalamtes nahmen sie im August 2009 in Berlin fest.

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