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  • Althaus wird angeklagt

DEUTSCHLAND/WELT

 

02.03.2009

03.03.2009 / Berlin (dpa)

Althaus-Anwalt: Keine volle Schuldanerkenntnis
 
Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Thüringens CDU-Ministerpräsidenten Dieter Althaus nach seinem Skiunfall Anfang Januar beschäftigt Justiz und Politik weiterhin intensiv.

Der österreichische Anwalt des Regierungschefs, Walter Kreissl, sagte in der «Süddeutschen Zeitung», Althaus habe mit seiner Stellungnahme «kein volles Schuldanerkenntnis» abgegeben. Vielmehr habe der Politiker «lediglich eine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt». Althaus sei noch immer nicht vernehmungsfähig und habe die Stellungnahme insbesondere abgegeben, «damit auch die zivilrechtlichen Fragen zügig geregelt werden können», sagte Kreissl. Althaus hatte der Familie der bei dem Skiunfall getöteten Beata Christandl eine weit reichende Entschädigung angeboten.

Wann die Verhandlung gegen Althaus stattfindet, ist noch unklar. Der Ministerpräsident muss dabei nicht persönlich anwesend sein. Es genüge, wenn ein «bevollmächtigter Vertreter» an der Verhandlung teilnehme, sagte Kreissl der Zeitung.

02.03.2009 | Graz (dpa)

Althaus wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

 

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) wird nach seinem schweren Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Althaus war am Neujahrstag in der Steiermark bei Skilaufen mit einer 41 Jahre alten Frau zusammengestoßen.

 

Die Frau starb bei dem Unfall, Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Wie die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben am Montag mitteilte, wurde der Strafantrag dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt. Althaus habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Unfall übernommen.

 

In der Begründung der Anklage wird ein Gutachten zitiert, wonach Althaus gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und dort mit Beata Christandl zusammengestoßen sei. Die Frau erlitt tödliche Schädelverletzungen. In der Erklärung heißt es, der Ministerpräsident habe auf sein Recht, zum Sachverhalt befragt zu werden, verzichtet, und stattdessen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Daraus gehe hervor, dass er an den Unfallverlauf keine Erinnerung mehr habe.

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