DEUTSCHLAND/WELT
03.03.2009

03.03.2009 | Karlsruhe (dpa)
Bundesverfassungsgericht stoppt Wahlcomputer
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
Der Bürger müsse ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, entschied das Karlsruher Gericht am Dienstag. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Kugelschreiber gewählt.
Zwar hat der Zweite Senat den Gebrauch von Wahlcomputern nicht vollständig ausgeschlossen. Die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes, die "Wahlgeräte" zulässt, bleibt in Kraft. Die darauf beruhende Verordnung wurde jedoch gekippt, weil die in Deutschland üblichen Geräte der niederländischen Firma Nedap dem Wähler keine zuverlässige Kontrolle seiner Stimmabgabe ermöglichten: Die Stimmen würden ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert. Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen seien deshalb nur schwer erkennbar, urteilte das Gericht. Nedap-Computer wurden in Deutschland erstmals bei der Europawahl 1999 und zuletzt im September 2008 bei der Kommunalwahl in Brandenburg eingesetzt.




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