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DEUTSCHLAND/WELT

 

03.03.2009

04.03.2009 | Erfurt (dpa)

Dieter Althaus: Blitz-Urteil löst Verwunderung aus.
  

Das schnelle Urteil gegen Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung hat Verwunderung und Kritik ausgelöst. Oppositionspolitiker und Juristen zeigten sich erstaunt über das zügige Verfahren nach dem Tod einer Skifahrerin.

Thüringer Unionspolitiker sehen die Spitzenkandidatur von Althaus bei der Landtagswahl Ende August durch die Gerichtsentscheidung nicht gefährdet.

Der Spitzenkandidat der Thüringer Linkspartei, Bodo Ramelow, bekräftigte seine Kritik an dem Schnellverfahren: «Ich halte es möglicherweise für rechtsstaatlich normiert, aber für mein Rechtsempfinden für durchaus seltsam, wieso es keine öffentliche Hauptverhandlung gibt, an der auch Öffentlichkeit teilnehmen kann», sagte er am Mittwoch dem RBB-Sender Radio eins.

Der sächsische CDU-Landtagsabgeordnete Heinz Eggert zeigte sich bei MDR info ebenfalls über das schnelle Urteil überrascht. Zugleich riet er Althaus, in Ruhe über seine politische Zukunft zu entscheiden. «Die thüringische CDU muss aufpassen, dass sie Althaus nicht mit der Erwartung überfrachtet: Du musst für uns in den Wahlkampf ziehen.»

Die Thüringer Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) erklärte dagegen im Bayerischen Rundfunk, dass sie in der Spitzenkandidatur keine Zumutung für Althaus sehe. «Ich stehe auf dem Standpunkt, dass er sich bereiterklärt hat, diese Spitzenkandidatur anzunehmen. Es ist von ihm kein Dementi erfolgt, das heißt, er geht davon aus, dass er selbst wieder gesund wird.»

Der frühere Thüringer CDU-Regierungschef Bernhard Vogel sagte im Deutschlandfunk, der schreckliche Unfall sei nach seiner Ansicht kein Grund, etwas an der Spitzenkandidatur von Althaus zu ändern. Die Rechtslage sei eindeutig: «Dieter Althaus kann sein bisheriges Amt weiter ausüben, und er kann auch als Spitzenkandidat wieder antreten.» Althaus gilt nach österreichischem Recht als vorbestraft, muss dies aber nicht angeben.

Die Bundes-CDU will sich nicht in die Entscheidung über eine erneute Spitzenkandidatur des Thüringer Ministerpräsidenten einmischen. Nach dessen Verurteilung müssten Althaus und die Thüringer CDU «in alleiniger Verantwortung entscheiden», sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) am Mittwoch dem Sender n-tv. «Da sollten wir uns von Berlin oder anderen Ortes heraushalten.»

Bei Juristen gab es ebenfalls Kritik an dem Schnellverfahren. Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, sprach in der «Süddeutschen Zeitung» (Mittwoch) von einer «in Österreich keineswegs üblichen Vorgangsweise». Der Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, Werner Zinkl, verteidigte hingegen den schnellen Prozess. «Bei diesem Verfahren sind alle Formalien eingehalten worden», sagte Zinkl der Deutschen Presse- Agentur dpa in Wien. «Der Fall Althaus ist ganz sicher in Österreich kein Einzelfall.»


03.03,2009 | Wien/Erfurt (dpa)

Fahrlässige Tötung: Althaus muss Geldstrafe zahlen

 

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) muss nach seinem schweren Skiunfall wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 33.000 Euro zahlen.

Das Gericht im österreichischen Irdning verurteilte ihn in einer überraschend angesetzten Verhandlung am Dienstagnachmittag zu 180 Tagessätzen. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Ehemann der 41-jährigen Frau zahlen, die bei dem Zusammenstoß am Neujahrstag starb. Althaus' Anwalt nahm das Urteil nach Angaben von Gerichtssprecherin Sabine Anzenberger an. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der 50 Jahre alte Regierungschef erlitt bei dem Unfall in der Obersteiermark schwere Kopfverletzungen und wird zurzeit in einer Klinik am Bodensee behandelt. Er konnte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Nach Angaben seiner Ärzte ist er noch nicht vernehmungsfähig. Seine Partei hält ungeachtet des Verfahrens an seiner Spitzenkandidatur für die Landtagswahl am 30. August fest.

Mit der unerwarteten Ansetzung des Verhandlungstermins wollten alle Beteiligten offenbar ein Medienspektakel verhindern, hieß es bei der Nachrichtenagentur APA. Die Eröffnung der Anklage war erst am Montag veröffentlicht worden. Althaus hatte zuvor in einer schriftlichen Erklärung die Verantwortung für sein Handeln übernommen. Sein Anwalt hatte daraufhin ein schnelles Verfahren eingefordert. Dem gab das Gericht stand.

Laut Gutachten ist Althaus an einer Kreuzung zweier Pisten ein Stück bergauf gefahren und so mit der ihm entgegenkommenden Beata Christandl zusammengestoßen. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb von einem Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS aus. Diese schreiben Skifahrern unter anderem vor, sich "beim beabsichtigten Einfahren in eine Skiabfahrt und Hangaufwärtsfahren nach oben und unten zu vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist". Althaus habe bei hohem Tempo von rund 40 Stundenkilometern auf der Piste nicht sorgfältig genug auf mögliche Gefahren geachtet. Im schlimmsten Fall kann das Gericht dafür ein Jahr Freiheitsstrafe verhängen.

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