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DEUTSCHLAND/WELT

 

28.05.2010 | Karlsruhe

Bewährungsstrafe für Ex-SPD-Abgeordneten Tauss

 

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Das Karlsruher Landgericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige das kinderpornografische Material aus privatem Interesse beschafft hat. Die Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Mit dem Urteil gilt Tauss als vorbestraft.

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklage. Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig hatte Tauss vorgeworfen, er habe sich das einschlägige Material für rein private Zwecke beschafft und «um sich daran sexuell zu erregen».

Die Verteidigung hatte dagegen einen Freispruch gefordert. Tauss habe sofort eingeräumt, Kinderpornos besessen zu haben. Er habe aber stets betont, ein dienstliches Interesse daran gehabt zu haben. Nach eigener Aussage wollte Tauss versuchen, die Machenschaften der Kinderporno-Szene aufzudecken, die sich mittlerweile eher über das Handy als über das Internet austausche.

Landgericht: www.landgericht-karlsruhe.de
Staatsanwaltschaft: www.staatsanwaltschaft-karlsruhe.de
weblog Tauss: www.tauss-gezwitscher.de

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