DEUTSCHLAND/WELT

01.06.2010 | Straßburg
Kindesmörder Gäfgen erzeilt Teilerfolg gegen Deutschland
Der Kindermörder Magnus Gäfgen hat einen Teilerfolg mit seiner Folterbeschwerde gegen Deutschland erreicht. Mit der Gewaltandrohung gegen Gäfgen bei der Fahndung nach einem entführten Bankierssohn habe Deutschland gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen.
Das befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Straßburg. Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens in Deutschland haben die Richter jedoch ausgeschlossen. Der Prozess gegen Gäfgen sei fair gewesen.

Polizeibeamte hatten Gäfgen mit Folter gedroht, wenn er das Versteck des Kindes nicht preisgibt. Die Beamten glaubten, der Junge sei noch am Leben, obwohl er längst tot war. «Die Drohungen gegen den Täter waren schwerwiegend genug, um als unmenschliche Behandlung im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gelten», hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter äußerten sich nicht über ein Schmerzensgeld für Gäfgen, forderten Deutschland aber auf, das nationale Schmerzensgeldverfahren «zügig zu beenden».
Der 35-Jährige hatte vor fast acht Jahren den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Dafür verbüßt der ehemalige Jura-Student Gäfgen im hessischen Schwalmstadt eine lebenslange Haftstrafe.
Quelle: dpa
Zur Internetseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)...»
Wikipedia zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte...»
01.06.2010 | Hamburg
Mord an Bankierssohn - Gerichtsverfahren und Urteile
Nach dem Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler stand nicht nur der Täter Magnus Gäfgen, sondern auch der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner vor Gericht. Er hatte dem Jura-Studenten Gewalt androhen lassen, um das Versteck der Geisel zu erfahren. Ein Rückblick:

27. September 2002: Gäfgen entführt Jakob von Metzler auf dem Heimweg von der Schule in Frankfurt/Main. Er erstickt den Elfjährigen und versteckt die Leiche in einem See.
29. September 2002: Die Familie von Metzler zahlt eine Million Euro Lösegeld. Die Polizei beobachtet Gäfgen bei der Geldübergabe und lässt ihn nicht mehr aus den Augen.
30. September 2002: Die Polizei nimmt den Studenten und seine Freundin am Flughafen fest. In Gäfgens Wohnung entdecken die Beamten fast das komplette Lösegeld.
1. Oktober 2002: Beim Verhör nennt Gäfgen ein falsches Geiselversteck. Als ihm Daschner Schmerzen androhen lässt, lenkt Gäfgen ein. Da ist Jakob allerdings schon tot. Daschner informiert die Staatsanwaltschaft über sein Vorgehen.
27. Januar 2003: Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Daschner und den Vernehmungsbeamten wegen Verdachts der Aussageerpressung ein.
28. Juli 2003: Das Landgericht verurteilt Gäfgen wegen Mordes zu lebenslanger Haft und sieht eine «besondere Schwere der Schuld».
20. Dezember 2004: Das Frankfurter Landgericht verurteilt Daschner zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro auf Bewährung, den mitangeklagten Polizisten zu 3600 Euro Strafe auf Bewährung. Das Gericht räumt beiden «massive mildernde Umstände» ein.
21. Dezember 2004: Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde Gäfgens als unzulässig ab, die dessen Anwalt wegen der Folterdrohung erhoben hatte.

11. Juli 2005: Gäfgens Anwalt bestätigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik.
30. Juni 2008: Die kleine Kammer des EGMR weist die Grundrechtsbeschwerde ab. Deutschland habe nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen.
1. Dezember 2008: Auf Antrag von Gäfgens Rechtsanwalt will sich die Große Kammer des Gerichtshofes erneut mit dem Fall befassen.
1. Juni 2010: Deutschland habe gegen das Folterverbot der Menschenrechtskonvention verstoßen, urteilt der EGMR. Zugleich schließen die Richter der Großen Kammer eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Deutschland aus.




Kommentare