DEUTSCHLAND/WELT

11.06.2010 | Berlin
Ärger zwischen Guttenberg und Kanzleramt
Neuer Ärger in der Bundesregierung: Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) fühlt sich bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Kundus-Untersuchungsausschuss vom Kanzleramt übergangen. Guttenbergs Sprecher Steffen Moritz bestätigte am Freitag einen Bericht der «Bild»-Zeitung, dem zufolge Guttenberg erst nach Fertigstellung der vom Kanzleramt in Auftrag gegebenen Stellungnahme davon erfahren habe. Bei dem Gutachten geht es um eine Gegenüberstellung im Ausschuss.
Der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans widersprach dieser Darstellung allerdings. Nach seiner Auffassung hat es eine mündliche Vereinbarung mit dem Verteidigungsministerium über das Gutachten gegeben.
In der Auseinandersetzung geht es um die Klärung der Frage, ob eine Gegenüberstellung Guttenbergs und der von ihm entlassenen Spitzenberater, Staatssekretär Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, im Kundus-Ausschuss rechtmäßig ist. Die Stellungnahme dazu wurde von den Ministerien für Inneres und Justiz erstellt.

Nach Darstellung des Innenministeriums geht der Auftrag dazu auf eine Arbeitssitzung am 19. Mai zurück, an der Verteidigungsministerium und Kanzleramt beteiligt waren. Bei dem Treffen sei «in Aussicht gestellt» oder «diskutiert» worden, dass die Stellungnahme erstellt werden soll, sagte der Innenministeriumssprecher Stefan Paris. Dieser «dort mündlich getroffenen Vereinbarung» sei am 28. Mai eine schriftliche Bitte des Kanzleramts gefolgt. Die daraufhin erarbeitete Stellungnahme sei am 2. Juni «unter Beteiligung des BmVg (Bundesministerium für Verteidigung)» an das Kanzleramt übermittelt worden.
Steegmans schloss sich dieser Darstellung an und sprach von einem üblichen Vorgang. Er entspreche der «allgemeinen, koordinierenden Funktion des Kanzleramts». Guttenbergs Sprecher Moritz betonte, das Verteidigungsministerium habe keine Kenntnis von dem Auftrag für das Gutachten gehabt. Erst nach Fertigstellung habe es davon erfahren. Über die Ergebnisse der Sitzung am 19. Mai gebe es «offensichtlich unterschiedliche Auffassungen». Bewerten wollte Moritz den Vorgang nicht.
Nach dem Bericht der «Bild»-Zeitung kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Gegenüberstellung «wohl als zulässig» angesehen werden müsste. Damit würde es einer rechtlichen Einschätzung aus der Unionsfraktion widersprechen, auf deren Grundlage die Koalitionsvertreter im Ausschuss eine Gegenüberstellung bisher abgelehnt haben. Guttenberg, Schneiderhan und Wichert haben bereits einzeln vor dem Ausschuss ausgesagt. Die Opposition sieht Widersprüche zwischen den Ausführungen, die sie noch vor der Sommerpause in der Gegenüberstellung aufklären will.




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