DEUTSCHLAND/WELT
Lustige Gesetze
Deutschland
- Nach §1300 des deutschen BGB haben Frauen, welche von ihren Verlobten verlassen werden, das Recht, für geleisteten Sex Schadensersatz zu verlangen, sofern sie in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben.
- Wer als deutscher Staatsbürger in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen möchte, braucht hierfür einen Meisterbrief. Wer aber als EU-Ausländer in Deutschland einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht keinen. Dass wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt.
- Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
England
- Britischen Taxifahrern ist es auf allen öffentlichen Straßen verboten, ihr Fahrzeug zu verlassen. Sollte ein natürliches Bedürfnis das dennoch erfordern, so dürfen sie laut Gesetz gegen das Heck ihres Fahrzeuges urinieren, solange sich dabei eine Hand am Fahrzeug befindet.
- Englische Männer ab 14 Jahren, müssen sich 2 Stunden pro Woche von einem geistlichen in der Handhabung von Pfeil und Bogen unterrichten lassen.
- In York ist es den Bürgern noch immer erlaubt, nach Sonnenuntergang und innerhalb der Stadtmauern Yorks, einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen.
Frankreich
- In französischen Zügen ist das Küssen verboten.
- Es ist gesetzlich verboten, einem Schwein den Namen Napoleon zu geben.
- Im September 2000 hat eine Gemeinde an der Cote d`Azur, ihren Bewohnern das sterben gesetzlich verboten. Grund war die Überfüllung des lokalen Totenackers, sterben durfte nur noch, wer einen bereits reservierten Platz auf dem Friedhof vorweisen konnte.
Amerika
- Nach einer Verordnung in Texas dürfen nur solche Personen barfuss gehen, die vorher eine besondere Erlaubnis für 5 Dollar gekauft haben.
- In der Stadt Newcastle, Wyoming, gibt es nur „heißen Sex“, denn es ist Paaren untersagt, in einem Kühlhaus Liebe zu machen.
- In der Stadt Alexandria, Minnesota, hat die Frau noch die absolute Gewalt über den Mann: Es darf kein Mann mit seiner Frau schlafen, wenn er aus dem Mund nach Knoblauch, Zwiebeln, Sardinen riecht. Wenn seine Frau es verlangt, zwingt, zwingt ihn das Gesetz, sich die Zähne zu putzen.
- Mäuse haben in Fairbanks, Alaska, ein hartes Leben zu fristen: Es ist ihnen gesetzlich untersagt, auf dem Bürgersteigen der Stadt der geschlechtlichen Liebe nachzugehen.
- Eine alte Verordnung des Staates Massachusetts erklärt alle Spitzbärte für illegal, es sei denn, der Träger bezahlt eine Spitzbart-Tragegebühr
Änderungen zum 1. Juli: Wehrpflicht, Kontopfändung, Bio-Siegel
An diesem Donnerstag treten mehrere Änderungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

WEHRPFLICHT: Wehrpflichtige müssen nur noch sechs statt wie bisher neun Monate zur Bundeswehr. Das betrifft bereits jene 13 370 Betroffenen, die zum Quartalsbeginn am 1. Juli einberufen worden sind. Von ihnen haben sich allerdings schon 2270 dazu entschlossen, die Dienstzeit freiwillig um bis zu 14 Monate zu verlängern. Die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes hatte der Bundestag erst vor zwei Wochen beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats gibt es zwar noch nicht, aber nach Ansicht der schwarz-gelben Koalition ist das auch nicht notwendig. Die SPD sieht das zwar anders, wird die umstrittene Reform aber wohl nicht stoppen können. Wenn sich die Länderkammer in der kommenden Woche mit dem Gesetz beschäftigt, haben Union und FDP noch die Mehrheit.

KONTOPFÄNDUNG: Zudem tritt am Donnerstag eine Reform der Kontopfändung in Kraft. Jeder Inhaber eines Girokontos kann unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass das Konto als «Pfändungsschutzkonto» (P-Konto) geführt wird.
Auf einem P-Konto wird ein Sockelbetrag von 985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung pfändungsfrei gestellt. Damit kann der Schuldner Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel für Miete oder Strom weiter erfüllen. Nach bisheriger Rechtslage führte eine Pfändung dazu, dass Zahlungsgeschäfte nicht mehr über das Girokonto abgewickelt werden konnten.

BIO-SIEGEL: Auf Öko-Lebensmitteln ist ab 1. Juli das neue Bio-Siegel der EU zu sehen. Das Siegel - ein Blatt mit zwölf weißen Sternen auf hellgrünem Hintergrund - zeigt, wenn Lebensmittel die Vorgaben für ökologische Herstellung erfüllen. Genau das gibt auch das deutsche Bio-Siegel mit sechs Ecken an, das es weiter geben wird. Neu ist aber, dass die Verbraucher mit dem EU-Siegel auch erfahren, ob ein Rohstoff aus der EU oder von anderswo kommt. Das Zeichen ist in der EU Pflicht. Einige Signets von Öko-Anbauverbänden haben noch höhere Anforderungen an Tierhaltung und Verarbeitung.
KÜHLSCHRÄNKE: Es dürfen nur noch Kühl- und Gefriergeräte mit Stromverbrauch der Energieklasse "A" verkauft werden. Alle anderen Geräte verschwinden vom Markt.

POSTBANK:
Die Postbank übernimmt ab heute in ganz Deutschland 277 Filialen der Deutschen Post. Die Schilder werden durch "Postbank Finanzcenter"-Schilder ersetzt, die Bankdienstleistungen rücken in den Vordergrund.
RECYCLING:
Das Recyclingunternehmen Alba stellt in den Berliner Außenbezirken kostenlose Wertstofftonnen auf. So können Bürger künftig alle trockenen Abfälle in einer Tonne entsorgen und zu einem deutlichen Anstieg der Recycling-Quote in Berlin beitragen.

ROAMING: Rechtzeitig zur Urlaubszeit werden Handy-Telefonate aus dem europäischen Ausland preiswerter. Nach der neuen «Roaming- Verordnung» dürfen abgehende Anrufe pro Minute nur noch maximal 46 Cent (39 Cent plus Mehrwertsteuer) kosten. Wer im Ausland auf seinem deutschen Mobiltelefon angerufen wird, darf dafür pro Minute mit höchstens 18 Cent (15 Cent plus Mehrwertsteuer) zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig wird der Kostenfalle Internet ein Riegel vorgeschoben: Wer per Handy größere Datenmengen herunterlädt, muss automatisch gewarnt werden, wenn die Kosten das Limit von 50 Euro übersteigen. Falls der Nutzer nicht ausdrücklich zustimmt, wird die Internetverbindung abgebrochen.
INTERNET: Vom 1. Juli an schiebt die EU auch der Kostenfalle Internet einen Riegel vor: Für das mobile Surfen gilt eine automatische und gesetzliche Kostenobergrenze von 50 Euro pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer). Betreiber müssen die Verbraucher warnen, wenn diese sich dem Limit nähern - zum Beispiel per SMS oder Email. Bestätigt der Nutzer nicht ausdrücklich, dass er weiter online bleiben will, bricht die Verbindung ab, sobald die 50 Euro erreicht sind.

LKW-VERBOT: Ein zusätzliches Wochenendfahrverbot für Lkw soll Autofahrern in der Ferienzeit den Weg in den Urlaub erleichtern. Um die Autobahnen und Bundesstraßen zu entlasten, dürfen Lastwagen an den Samstagen im Juli und August einige viel befahrene Streckenabschnitte in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht nutzen. Betroffen sind alle Brummis mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie Lkw mit Anhänger. Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von Mitternacht bis 22 Uhr gilt nach Angaben des Verkehrsministeriums uneingeschränkt weiter. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte «Bild.de», zur Ferienzeit seien wieder Millionen Autofahrer unterwegs: «Ich will, dass sie möglichst sicher und stressfrei an ihr Ziel kommen.» Das sogenannte Ferienfahrverbot wird seit Jahren immer wieder vom Verkehrsministerium erlassen und geht auf eine Verordnung zur Erleichterung des Reiseverkehrs aus dem Jahr 1985 zurück.
Quelle: dpa
Infos des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum EU-Bio-Siegel... »
Website der EU-Kommission zum EU-Bio-Siegel: www.organic-farming.europa.eu
Infos zum Wehrdienst... »
Infos zum Zivildienst: www.zivildienst.de
Infos des Wirtschaftsministeriums zur Roaming-Verordnung... »




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