DEUTSCHLAND/WELT

04.07.2010 | Berlin - update
Polizei bestätigt: Es war Selbstmord
Die bekannte Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hat sich selbst getötet. Das ergab die Obduktion der Leiche, die Polizisten nach tagelanger Suche am Samstag in einem Waldstück gefunden hatten. Ein fremdes Verschulden am Tod der 48-Jährige sei ausgeschlossen worden.
Das teilte Staatsanwaltssprecher Martin Steltner am Sonntag mit. Weitere Einzelheiten nannte er nicht.

Die Richterin war mit ihrem konsequenten Vorgehen gegen kriminelle Jugendliche bekannt geworden. «Sie war fachlich hoch geachtet und sehr geschätzt bei der Staatsanwaltschaft», sagte der Sprecher.
Heisig war für den Problembezirk Neukölln zuständig, der als sozialer Brennpunkt gilt. Sie entwickelte das sogenannte Neuköllner Modell, nach dem kriminelle Jugendliche bei kleineren Delikten schnell bestraft werden und nicht erst Monate später. Damit soll eine erzieherische Wirkung erreicht werden. Mit dieser Initiative erlangte Heisig Bekanntheit über Berlin hinaus. In Justizkreisen hieß es, Heisig habe persönliche Probleme gehabt.
Quelle: dpa
01.07.2010 | Berlin
Neuköllner Modell - schnelle Strafe und Erziehung

Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig gilt als «Initiatorin» des sogenannten Neuköllner Modells. Damit ist die schnelle Ahndung kleinerer Delikte jugendlicher Straftäter gemeint. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten eng zusammen. Vordergründig geht es nicht um Strafen, sondern um eine erzieherische Wirkung.
Das Modell hat seinen Namen nach dem Berliner Problembezirk Neukölln mit einem hohen Ausländeranteil. Dort werden immer wieder jugendliche Straftäter auffällig. Anfang Juni wurde das im Jahr 2008 gestartete «Neuköllner Modell» auf alle Berliner Bezirke ausgedehnt.
Ziel des ist eine möglichst rasche Gerichtsverhandlung als staatliche Reaktion auf Straftaten von Jugendlichen, die von einer kriminellen Entwicklung bedroht erscheinen. Es wird angewendet, wenn sie Straftaten begehen, für deren Ahndung maximal ein Arrest von vier Wochen in Betracht kommt. Die Gerichtsverhandlung soll innerhalb von drei bis fünf Wochen nach der Tat stattfinden.
Dieses vereinfachte Jugendstrafrecht wird nicht bei jugendlichen «Intensiv-und/oder Schwellentäter» angewendet, wenn bei schwerwiegenderen Straftaten strengere Konsequenzen wie längere Jugend-Haftstrafen zu erwarten sind. Als Intensivtäter gilt, wer mit mindestens zehn Straftaten innerhalb eines Jahres registriert wird.




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