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DEUTSCHLAND/WELT

 

09.03.2009

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09.03.2009 | München (dpa)

Sechs Jahre Haft für Klatten-Erpresser

 

Der Erpresser der Quandt-Erbin Susanne Klatten ist bereits am ersten Verhandlungstag wegen versuchter Erpressung und Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Der 44-jährige Schweizer Helg Sgarbi hatte am Montag vor dem Landgericht München I gestanden, vier wohlhabende Frauen, darunter Klatten, verführt und um mehrere Millionen Euro erleichtert zu haben. Die Anklage hatte eine neunjährige Haftstrafe gefordert, die Verteidigung hatte fünf Jahre Haft für angemessen gehalten.

Wo die Beute und die Sex-Videos, mit denen er Klatten und eine weitere Frau erpresst haben soll, geblieben sind, sagte der Angeklagte zunächst nicht. Auch seine Anwälte lehnten jeden Kommentar oder weitere Aussage ab.

Nach Polizeiangaben ergab die Auswertung von Sgarbis Computer, dass es wahrscheinlich ein mindestens 38 Minuten langes Video von einem intimen Treffen Sgarbis mit Klatten gibt. Einen siebenminütigen Ausschnitt hatte der Schweizer an die Milliardärin geschickt. "Wo der Rest dieser Aufnahme ist, wissen wir nicht", sagte ein ermittelnder Polizist.

Nach Angaben eines ermittelnden Polizisten sind bislang zwischen drei und vier Millionen Euro der Beute - als Bargeld oder auch in Grundstücken und Immobilien - aufgetaucht.

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Der Schweizer hatte die Frauen in edlen Wellness-Hotels kennengelernt und Beziehungen begonnen. Als er seine Erpressungsversuche startete, hatte er laut Anklage von Klatten und zwei anderen Frauen binnen eineinhalb Jahren mehr als neun Millionen Euro bereits freiwillig bekommen. Zu den Zahlungen brachte er die Frauen laut Staatsanwalt stets mit der Geschichte von einem Unfall mit einem schwer verletzten Kind. Nun müsse er sich freikaufen.

 

Die Millionensummen soll Sgarbi zumindest teilweise dem Leiter einer Sekte in Italien gegeben haben. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft gilt dieser als mutmaßlicher Mittäter, gegen ihn besteht ein europäischer Haftbefehl. Jedoch will die italienische Justiz auch die in Deutschland begangenen Taten verhandeln. In Deutschland kann er derzeit nicht vor Gericht gestellt werden. "Ich kann ihn erst anklagen, wenn ich seiner habhaft werde", sagte Staatsanwalt Steinkraus-Koch.

 

Italien, wo der Mann auf Gerichtsbeschluss unter Hausarrest steht, weigere sich, ihn nach Deutschland auszuliefern. Sgarbi äußerte sich zu diesem möglichen Drahtzieher nicht. Die Staatsanwalt geht davon aus, dass der Schweizer den italienischen Sektenchef schützen will.

 

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