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DEUTSCHLAND/WELT

 

08.07.2010 | Straßburg

US-Fahnder bekommen Zugriff auf europäische Bankdaten

 

Amerikanische Geheimdienste können vom 1. August an wieder die Daten europäischer Bankkunden für die Terrorismusjagd auswerten. Nach einem monatelangen Ringen um mehr Datenschutz hat das Europaparlament am Donnerstag in Straßburg das lange umstrittene «Swift-»Abkommen im zweiten Anlauf gebilligt. Im Februar hatten die Abgeordneten eine erste Fassung aus Datenschutzbedenken noch abgelehnt, woraufhin die EU-Kommission einen neuen Text mit schärferen Kontrollen der US-Anfragen und mehr Rechtsschutz für EU-Bürger aushandelte. Die Vereinbarung regelt den Zugriff der US-Behörden auf Überweisungsdaten von EU-Bürgern in Länder außerhalb der EU.

Neu ist, dass die amerikanischen Anfragen künftig von der Europäischen Polizeibehörde Europol geprüft werden. Ihre Auswertung in den USA wird von einem EU-Beamten überwacht. Zudem wollen die EU-Staaten auf Druck des Parlaments in den nächsten fünf Jahren ein vergleichbares Fahndungssystem aufzubauen, um den Datentransfer nach Amerika zu verringern. Da die Mitgliedsstaaten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen haben, kann das Swift-Abkommen am 1. August in Kraft treten. Es gilt fünf Jahre.

Die Vereinbarung legalisiert eine seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bestehende Praxis. Sie erlaubt US-Fahndern, im Anti-Terrorkampf Auslandsüberweisungen von Bankkunden in der EU zu kontrollieren. Dabei geht es um Name, Adresse, Empfänger und Höhe einer Banküberweisung - allerdings nur, wenn ein Europäer Geld in Länder außerhalb der EU schickt. Die US-Geheimdienste bekommen das Recht, Daten des belgischen Finanzdienstleisters Swift - nach dem der Vertrag benannt ist - auszuwerten. Auf diese Weise wollen sie die Finanzquellen des internationalen Terrorismus trocken legen.

Nach den Vertragsänderungen gaben die drei größten Fraktionen, Konservative, Sozialdemokraten und Liberale ihren Widerstand auf. Im Plenum stimmten am Donnerstag 484 Abgeordnete mit Ja gegen 109 Nein-Stimmen. «Das Abkommen wird die transatlantischen Beziehungen verbessern und ist der Schlüssel zum Anti-Terror-Kampf auf beiden Seiten des Atlantiks», sagte EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso.

Allerdings gibt es weiterhin kritische Stimmen. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht zeigte sich enttäuscht, dass das EU-Parlament keinen besseren Grundrechtsschutz verankern konne. «Die noch in der letzten Parlamentsresolution als EU-rechtswidrig bezeichnete Massendatenweitergabe wird durchgewinkt.»

Umstritten ist auch, dass die europäische Polizeibehörde Europol die Datenanfragen aus den USA überwachen soll. Zudem werden weiterhin Datenpakete in die USA geschickt - und nicht nur einzelne Daten auf Anfrage. «Da hätte ich mir etwas mehr erwartet», kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kürzlich.

Quelle: dpa

 

EU-Kommission zu Swift... »

Europaparlament zu Swift... »
Text des Swift-Abkommens... »

Was das Swift-Abkommen für den Bankkunden bedeutet

Am 1. August tritt das neue «Swift»-Abkommen zwischen der EU und den USA in Kraft. Es erlaubt den amerikanischen Geheimdiensten, die persönlichen Bankdaten von EU-Bürgern wieder im Kampf gegen den internationalen Terrorismus auszuwerten. Dabei geht es um Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland. Bankkunden in Europa müssen mit diesen Folgen rechnen:

Wer ist betroffen?
Europäer, die Geld ins außereuropäische Ausland überweisen wie in die USA, nach Afrika oder Asien. Solche Transaktionen gelten als verdächtig, weil damit nach Ansicht der USA Terrorcamps in Drittstaaten (zum Beispiel Afghanisten) finanziert werden. Das Konto eines Verdächtigen könnte gesperrt werden. Wer dagegen nur innerhalb Europas mit sogenannten Sepa-Überweisungen Geld zahlt, muss nichts befürchten.

Um welche Daten geht es?
Um die des belgischen Finanzdienstleisters Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8000 Banken weltweit ab. Darunter sind auch Standardüberweisungen in der EU. Bankkunden kennen den Dienstleister von dem Swift-/Bic-Code, der die internationale Bankleitzahl kennzeichnet.

Wer gerät ins Visier der Fahnder?
Theoretisch könnte es jeden EU-Bürger treffen, der seine Überweisung in außereuropäische Länder über Swift abwickelt. Das System übermittelt den Namen des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten, die Summe und den Verwendungszweck. Zum Datenpaket gehört auch die Personalausweisnummer.

Wie läuft das Ausspähen konkret?
Angenommen Herr X aus München steht unter Terrorverdacht. Dann fragen die USA bei Swift die Bankdaten von Herrn X ab. Da das Unternehmen seine Daten aber keiner Person zuordnet, kann es aus technischen Gründen nicht gezielt die Daten des Verdächtigen filtern. Swift übermittelt daher an die USA komplette Datenpakete aus dem Land oder der Region, in der die verdächtige Person vermutet wird. So könnten im Fall von Herrn X etwa die Namen sämtlicher Kontoinhaber aus Bayern in den Händen der US-Fahnder landen, sofern sie an einem bestimmten Tag Geld in ein Land außerhalb der EU überwiesen haben. So geraten auch unverdächtige Bürger ins Visier der Geheimdienste.

Werden Bankdaten zum ersten Mal ausgespäht?
Nein. Schon seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben US-Fahnder über einen Swift-Server in den USA europäische Bankdaten ausgewertet. Als diese Praxis bekannt wurde, verlegte Swift die Rechner zum Jahreswechsel nach Europa - den US-Spähern war die Rechtsgrundlage entzogen. Deshalb wurde ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA nötig.

Kann man sich vor Gericht wehren?
Nein. Betroffene können sich nur bei den Datenschutzbeauftragten ihres jeweiligen Landes beklagen und verlangen, dass ihre Daten berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden. Bankkunden können auch Schadenersatz verlangen. Ob Beschwerden wirklich helfen, ist umstritten. Die Datenschutzbehörden seien nicht mehr als ein Briefkasten und könnten nicht viel ausrichten, warnen Experten.

Was sagen die Kritiker?
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar spricht von einem massiven Eingriff in die Grundrechte. Er kritisiert die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren, die Weitergabe von Datenpaketen und die Kontrolle der Anfragen durch die europäische Polizeibehörde Europol - diese sei nicht unabhängig, sondern selbst an Daten über Terrorverdächtige interessiert.

Was erhoffen sich die USA von den Daten?
Die US-Behörden verweisen auf ihre Erfolge: Swift-Daten haben angeblich schon mehrfach zur Aufklärung von Terrorangriffen oder islamistischen Netzwerken beigetragen. Mindestens zehn Fälle nennen die USA, darunter auch den Anschlag von Madrid und die Festnahme der Sauerland-Gruppe 2007 in Deutschland.

Wie lange gilt der Vertrag?

Fünf Jahre, danach verlängert er sich automatisch. Die EU will aber in den nächsten Jahren ein europäisches Gegenstück aufbauen. Ein solches System würde den massenhaften Datentransfer beenden, da die EU dann selbst Daten analysieren könnte und nur noch solche Informationen an die USA geben würde, die sich auf einen konkreten Terrorismus-Verdacht beziehen.

Quelle: dpa

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