DEUTSCHLAND/WELT

24.07.2010 | Berlin
"Knöllchen ohne Grenzen" kommen
Autofahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass das Geld auch in Deutschland eingetrieben wird. Ein entsprechendes Gesetz werde voraussichtlich im November oder Dezember in Kraft treten, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin.
Nach der bisherigen Rechtslage wurden Raser und Falschparker in den seltensten Fällen nach ihrer Heimkehr noch belangt. Doch der Bundesrat billigte nun die Umsetzung eines EU-Beschlusses, wonach Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es um mehr als 70 Euro geht. Der Bundestag hatte bereits zugestimmt.
Ursprünglich sollte das Gesetz am 1. Oktober in Kraft treten. Das wird aber knapp, da das Gesetz nun noch zum Bundespräsidenten zur Ausfertigung kommt und dann offiziell verkündet werden muss. Autofahrern wird daher bereits jetzt zur Vorsicht geraten. Entscheidend ist nämlich nicht der Termin der Verkehrsverstoßes, sondern der Termin, an dem der jeweilige Bußgeldbescheid ausgestellt wurde - auch wenn das Fehlverhalten bereits Monate zurückliegt.

Der Grenzwert von 70 Euro ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss lediglich 35 Euro zahlen. In Schweden werden nach ADAC-Angaben dafür hingegen weit mehr als 200 Euro verlangt.
Ausgeschlossen ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums, dass sich Autofahrer mit fremdsprachigen Bußgeldbescheiden herumschlagen oder ihren Einspruch auf Finnisch oder Ungarisch formulieren müssen. Alle Staaten seien verpflichtet, dem Verkehrssünder Bußgeldbescheide in einer für ihn «verständlichen Sprache» abzufassen - und das sei in der Regel die Muttersprache des Betroffenen, sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl. Für die Vollstreckung sei zudem das Bundesamt für Justiz zuständig. Und bei fremdsprachigen «Knöllchen» müsse die Bonner Behörde die Vollstreckung verweigern.
Quelle: dpa
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