DEUTSCHLAND/WELT

28.07.2010 | Stuttgart
Gericht lässt Mordanklage gegen Verena Becker zu
Das Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Mordanklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen.
Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen.

Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine «maßgebliche Rolle» bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen.
Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen, teilte das Gericht mit.
Quelle: dpa
Berlin
Porträt - Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker gilt als eine der schillernsten Figuren der deutschen Terrorszene. Sie spielt eine Schlüsselrolle im Fall Buback.

Becker wird 1952 in Berlin geboren. Sie verdient ihr Geld als Fabrikarbeiterin und entwickelt sich früh zu einer radikalen Feministin. Anfang der 1970er Jahre schließt sich die junge, schlanke Frau zunächst der «Bewegung 2. Juni» an. Die zweitgrößte Terrorvereinigung der 1970er Jahre hatte sich nach dem Tod des Studenten Benno Ohnesorg gegründet. Gemeinsam mit der Gruppe raubt Becker Banken aus und beteiligt sich an einem Bombenanschlag in einem britischen Jachthafen in Berlin, bei dem ein Mensch ums Leben kommt. Sie ist damals keine 20 Jahre alt.
Von einem Gericht wird sie 1974 für ihre Beteiligung an dem Anschlag zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Schon ein Jahr später presst sie die «Bewegung 2. Juni» frei. In einem Militärlager in Jemen trainiert sie schließlich den Kampf mit Waffen und lernt dort Mitglieder der Roten Armee Fraktion kennen. Als 25-Jährige schließt sie sich der RAF an.
Am 7. April 1977 erschießt die RAF in Karlsruhe den Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster sterben bei dem Attentat. Vier Wochen nach dem Mord an Buback wird Becker verhaftet. Im Gepäck findet die Polizei die Tatwaffe. Im Dezember 1977 wird sie wegen einer Schießerei während ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen der Beteiligung am Buback-Mord wird nach dem Urteil eingestellt, auch weil die Beweise nicht ausreichen.
Nach nur vier Jahren im Gefängnis sucht sie den Kontakt zum Verfassungsschutz. Dabei soll sie RAF-Insiderwissen weitergegeben und erklärt haben, dass bei dem Mord an Buback Günter Sonnenberg das Motorrad fuhr, Christian Klar im Fluchtwagen wartete und Stefan Wisniewski vom Motorradrücksitz aus feuerte.
Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) begnadigt Verena Becker schließlich. Sie kommt im November 1989 frei und lässt sich wieder in Berlin nieder.
Anlässlich des 30. Jahrestags des Attentats richtet sich das Augenmerk wieder verstärkt auf Becker, weil Bubacks Sohn Michael nachdrücklich behauptet, sie sei die Todesschützin gewesen - er beruft sich auf eine Augenzeugin, die eine zierliche Person auf dem Motorrad gesehen haben will.
Bei einer erneuten DNA-Analyse wird 2009 an Briefumschlägen der Bekennerschreiben von 1977 Genmaterial von Becker entdeckt. Nach einer Abhöraktion wird auch ihre Wohnung durchsucht, angeblich soll sie Dinge zum Fall Buback aufgeschrieben haben. Sie bestreitet aber öffentlich, dass sie die Todesschützin gewesen ist. Zuletzt hat sie in Berlin gelebt und soll als Heilpraktikerin tätig gewesen sein.
Quelle: dpa
Hintergrund - Der Mordfall Buback
Der Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 erschütterte die Bundesrepublik. Auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster wurden bei dem Attentat erschossen. Die Terroristen feuerten in der Karlsruher Innenstadt von einem Motorrad aus auf Bubacks Dienstwagen. Ein «Kommando Ulrike Meinhof» bekannte sich zu der Tat. Wer damals geschossen hat, ist bis heute unklar.

Drei RAF-Terroristen wurden wegen Beteiligung an dem Mordanschlag zu lebenslanger Haft verurteilt: Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt als Rädelsführerin im Hintergrund. Auch Günter Sonnenberg galt als Mittäter, doch weil er bereits anderweitig verurteilt war und bei seiner Festnahme im Mai 1977 eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte, stellte man das Verfahren gegen ihn ein.
Im Jahr 2007 - 30 Jahre nach dem Mord - beschuldigten frühere RAF- Mitglieder den 1999 auf Bewährung freigelassenen Stefan Wisniewski, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. Zudem geriet Verena Becker ins Visier der Ermittler. Noch Ende 2008 lagen der Bundesanwaltschaft nach Auswertung zahlreicher Aussagen und Spuren aber keine klaren Beweise für eine Beteiligung von Becker oder Wisniewski vor.
Nun hat sich bei einer DNA-Analyse und einer Hausdurchsuchung der Tatverdacht gegen Becker erhärtet, zur Vorbereitung und zum Attentat «wesentliche Beiträge» geleistet zu haben. Gegen Becker wurde Haftbefehl erlassen, Beamte des Bundeskriminalamtes nahmen sie im August 2009 in Berlin fest.




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