DEUTSCHLAND/WELT

30.07.2010 | Berlin
Hamburger Fall löst Debatte um Fußfessel aus
Elektronische Fußfesseln statt nachträglicher Sicherungsverwahrung? Über den Umgang mit entlassenen Schwerverbrechern streitet das FDP-geführte Bundesjustizministerium mit der Union. Auslöser für die aktuelle Debatte ist ein früherer Sex-Täter, der nun in Hamburg lebt.
Der Hamburger Fall eines freigelassenen früheren Sexualstraftäters hat eine Debatte um elektronische Fußfesseln entfacht. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), sagte dem Sender N24 am Freitag, bei Kinderschändern und Sexualverbrechern könnten die Fesseln keine Lösung sein.
Er griff damit abermals Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) an. Sie sehen neben einer grundlegenden Reform der Sicherungsverwahrung auch elektronische Fußfesseln für Täter vor, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom vergangenen Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Vor dem Hintergrund dieses Urteils kam Mitte Juli auch ein 53-Jähriger frei, der fast 30 Jahre in Baden-Württemberg eingesperrt war und nun in Hamburg lebt. Nach Protesten von Anwohnern musste er erneut seine Unterkunft wechseln. Es ist die dritte Wohnung, in die er seit seiner Ankunft in der Hansestadt vor mehr als einer Woche einzieht. Der Mann wird rund um die Uhr von der Polizei bewacht.
Der EGMR hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden kann. Von diesem Urteil sind eine ganze Reihe von Tätern betroffen, die nun vor den Oberlandesgerichten ihre Freilassung durchsetzen wollen. Einige von ihnen kamen bereits frei, obwohl sie weiterhin als gefährlich eingeschätzt werden.
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, das EGMR-Urteil könne nicht mehr geändert werden. «Für Altfälle, die jetzt von dem Urteil des EGMR betroffen sind, kann es nicht rückwirkend eine erneute Sicherungsverwahrung geben.» Um zu beraten, welche Maßnahmen die Länder zum Schutz der Bevölkerung ergreifen können, ist für die kommende Woche ein Treffen der Staatssekretäre in Berlin geplant.

Das niedersächsische Justizministerium zeigte sich grundsätzlich offen für elektronische Fußfesseln. Die Sicherungsverwahrung könne man damit aber nicht ersetzen, sagte ein Sprecher des CDU-geführten Ministeriums in Hannover. Die Fußfessel sei ein Instrument von vielen bei der Überwachung gefährlicher Straftäter nach dem Ende der Haft.
Unionspolitiker laufen auch Sturm gegen Pläne, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die weit nach dem Urteil angeordnet wird, abgeschafft werden soll. Leutheusser- Schnarrenbergers Pläne sehen vor, dass die Sicherungsverwahrung nur noch möglich ist, wenn sie schon im Urteil - zumindest vorbehaltlich - vorgesehen war.
Das Bundeskabinett hatte die Eckpunkte für die umstrittene Reform bereits beschlossen - auf deren Grundlage legte Leutheusser- Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vor. Die Union betont aber, dass es noch keine abschließende Einigung gebe. Die Eckpunkte seien nur als Ausgangspunkt für die weiteren Gespräche zu verstehen.
Quelle: dpa
30.07.2010 | Berlin
Hintergrund: Elektronische Fessel

Elektronische Fesseln sind in den USA, dem Mutterland des «electronic monitoring» (elektronische Überwachung), und einigen europäischen Staaten bereits fester Bestandteil des Strafvollzugs. Prominentes Beispiel war jüngst der Regisseur Roman Polanski, der in der Schweiz rund sieben Monate unter elektronischem Hausarrest stand.
In Deutschland setzt Hessen die Fußfessel seit zehn Jahren ein und hat sie in rund 700 Fällen erprobt. Sie soll vor allem helfen, Menschen am Ende einer Haft auf ein geregeltes, straffreies Leben vorzubereiten. Meistens kommt die Fessel zum Einsatz, um eine Strafe zur Bewährung auszusetzen. In Baden-Württemberg startet im Oktober ein Pilotversuch - erprobt wird der elektronische Hausarrest unter anderem bei Menschen, die eine Geldstrafe schuldig geblieben sind.
Die elektronische Fessel ist ein mit einem Sender ausgestattetes Fuß- oder Armband aus Kunststoff, ähnlich wie eine Armbanduhr. Der wasserdichte Sender ist über das Telefon- oder Mobilfunknetz mit der überwachenden Behörde verbunden. So können die Bewegungen des Betroffenen, seine An- oder Abwesenheit zu Hause, rund um die Uhr kontrolliert werden. Nimmt er die Manschette ab, wird sie zerstört. Einige deutsche Justizminister bezweifeln jedoch, dass die elektronische Überwachung tatsächlich Straftaten verhindert.
Quelle: dpa

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