DEUTSCHLAND/WELT

03.08.2010 | Karlsruhe
Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.
Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09).
Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.

Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.
Quelle: dpa
03.08.2010 | Berlin
Im Osten hat jede zweite Mutter keinen Trauschein
Im Osten Deutschlands ist nach einer Übersicht des Statistischen Bundesamt mehr als jede zweite Mutter (58 Prozent) bei der Geburt des Kindes ledig. Im Westen dagegen hatten 2008 nur 26 Prozent der Mütter keinen Trauschein.
Sorgerechtsstreit gibt es auch häufig nach Scheidung oder Trennung der Eltern. 2009 lebten in Deutschland 8,2 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. In fast jeder fünften Familie (19 Prozent) wurde das minderjährige Kind von einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater betreut.
Quelle: dpa
03.08.2010 | Berlin
Ministerin begrüßt Karlsruher Urteil
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die Karlsruher Entscheidung begrüßt, mit der das Sorgerecht unverheirateter Väter gestärkt wird. Sie bekräftigte, dass bereits an einer Neuregelung gearbeitet werde.

«Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können», teilte die FDP-Ministerin am Dienstag in Berlin mit. Es lägen mehrere Vorschläge für eine Neuregelung auf dem Tisch. «Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten», sagte sie.
Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.




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