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DEUTSCHLAND/WELT

 

09.08.2010 | Berlin

Regierung: Kein Internet-Pranger für Straftäter

 

Die Bundesregierung will die aus der Sicherungsverwahrung freikommenden 80 Schwerkriminellen nicht mit Namen, Adresse und Foto an den Internetpranger stellen.

Nach dem ersten Eindruck sei dies «verfassungsrechtlich höchst problematisch», argumentierten Sprecher von Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium am Montag in Berlin und verwiesen auch auf die Vorbehalte der Datenschützer.

Eine Art Internetpranger für freigelassene Schwerkriminelle hatte am Wochenende der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, in der «Bild am Sonntag» verlangt. «Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt», sagte er «Bild am Sonntag».

Gut 80 Schwerkriminelle müssen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte moniert, dass sie noch zu einer Zeit verurteilt wurden, als die Sicherungsverwahrung auf maximal zehn Jahre befristet war. Die schwarz-gelbe Koalition streitet derzeit darüber, wie die Bevölkerung nun vor diesen Tätern wirksam geschützt werden kann.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hält einen Internetpranger für bedenkenswert. «In Einzelfällen und bei akuter Gefahrenlage käme eine Publizierung der Daten eventuell infrage», sagte er der Berliner «tageszeitung» (taz). Dies bedürfe einer sorgfältigen Prüfung. «Solche Vorschläge sind kein Allheilmittel.»

Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) bezeichnete den Vorschlag als nicht sinnvoll. Wenn die Polizei die Bevölkerung über den Aufenthaltsort von rückfallgefährdeten Straftätern informiere, könnte dies Bürgerwehren zur Folge haben.

Für einen Internetpranger sprach sich Herrmanns Parteikollege, der CSU-Innenpolitiker Norbert Geis, in der «Bild»-Zeitung aus. Zu einem besseren Schutz der Bevölkerung «kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und immer noch frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen», sagte er.

Der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel will rechtlich prüfen lassen, ob Name, Anschrift und Foto von Sexualstraftätern künftig auf Internetseiten der Polizei öffentlich gemacht werden können. Dem «Kölner Stadt-Anzeiger» sagte er: «Wir bräuchten dann aber eine einheitliche Linie in Bund und Ländern.» Die Veröffentlichung von Daten im Internet sei «allenfalls die zweitbeste Lösung».

Gegen einen Internetpranger wandte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Das sei rechtlich nicht zulässig und «reine Effekthascherei», sagte er der dpa.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die 80 freikommenden Kriminellen, darunter viele Sexualstraftäter, vor allem durch eine elektronische Fußfessel überwachen. Zudem arbeitet sie an einer grundsätzlichen Reform der Sicherungsverwahrung.

Herrmann forderte die Bundesjustizministerin auf, den von ihr dazu vorgelegten Gesetzesentwurf nachzubessern. «Auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verzichten, ist sicherheitspolitisch unvertretbar», sagte er.

Quelle: dpa

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