DEUTSCHLAND/WELT

18.08.2010 | Halle
Tod nach Kariesbehandlung: Anästhesist vor Gericht
Mit dem Tod eines Zweijährigen nach einer Zahnarztbehandlung in Zeitz (Sachsen-Anhalt) beschäftigt sich seit Dienstag das Landgericht Halle. Der Junge war im Januar 2009 zwei Tage nach einer Vollnarkose beim Zahnarzt gestorben.
Angeklagt ist ein Anästhesist, der für die Narkose ein Gerät verwendet haben soll, das für ein Kind in diesem Alter nicht geeignet ist. Dadurch soll der Arzt nicht bemerkt haben, dass der Junge zu wenig Sauerstoff bekam. Das Kind war nach der Vollnarkose nicht mehr wach geworden.
Die Mutter kann den Tod ihres Jungen noch 19 Monate später nicht fassen. «Es ist doch kein Verbrechen, zum Zahnarzt zu gehen», sagte die 46-Jährige schluchzend und zitternd als erste Zeugin vor Gericht. Sie habe ihren Sohn eigentlich gar nicht in der Praxis behandeln lassen wollen, sondern in einer Klinik. Doch in der Zahnarztpraxis sei ihr gesagt worden: «Das Bissel wird nicht im Krankenhaus gemacht.»

Der 53-jährige Arzt, der die Aussage der verzweifelten Mutter regungslos verfolgte, äußerte sich zunächst nicht zum Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge. «Er bedauert den Tod des kleinen Hannes zutiefst. Es ist ihm bewusst, dass das Leid der Eltern unermesslich ist», hieß es in einer Erklärung, die die Verteidigung verlas. Der Angeklagte habe 30 Jahre lang als Narkosearzt gearbeitet - auch mit Kindern -, ohne dass es einen Zwischenfall gegeben habe. Er habe das Leben des Kindes unter keinen Umständen gefährden wollen.
Hannes' Mutter sagte, ihr Junge habe bei seiner Zahnärztin nicht den Mund aufmachen wollen. Deshalb habe sie ihn an einen Spezialisten überwiesen. Die Frau berichtete, dass ihr neun Jahre alter Sohn noch immer sagt: «Ich will Hannes wiederhaben!»
Der Vertreter der Eltern, die in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, warf dem Arzt massives Fehlverhalten vor. «Es ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn Sie bei einem Kleinkind mit leichtem Zahnschaden Vollnarkose geben», sagte Rechtsanwalt Frank Teipel. Das von dem Angeklagten eingesetzte Narkosegerät sei zudem völlig veraltet gewesen, weil es noch aus DDR-Zeiten stamme und keine TÜV-Zulassung gehabt habe.
Für den Fall einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge ist laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren möglich. Die Verteidigung ließ bereits erkennen, dass es sich für sie um - weniger schwerwiegende - fahrlässige Tötung handle. Das Gericht hat vorerst Verhandlungstermine bis 9. September anberaumt.
dpa

17.08.2010 | Berlin
Spektakuläre ärztliche Kunstfehler
In deutschen Kliniken gibt es jährlich etwa 17 Millionen Behandlungen. Dabei kommt es auch zu folgenreichen Fehlern. Einige aufsehenerregende Fälle:
DESINFEKTION MIT SAFT: Ein früherer Chefarzt aus NRW, der die Wunde einer frisch operierten Patientin mit Zitronensaft desinfizieren wollte, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die über 80-jährige Patientin war nach einer Bauchoperation an einer Infektion der Wunde gestorben.
VERWECHSELT: Eine 78-Jährige wird 2008 in Bayern Opfer einer Verwechslung am OP-Tisch. Statt der erforderlichen Operation am Bein wird der Frau ein künstlicher Darmausgang gelegt. Die beiden verantwortlichen Chefärzte werden entlassen, die Staatsanwalt ermittelt noch.
MANGELNDE HYGIENE: Ein vorbestrafter Schönheitschirurg muss 2005 für sechseinhalb Jahre in Haft. Aus Sicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte er Frauen nicht kunstgerecht und mit mangelnder Hygiene operiert. Nach dem Tod einer Patientin war der Arzt in Sachsen-Anhalt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach der Haft verlegte er seine Praxis nach Nürnberg.
ÜBERSEHENE INFEKTION: Das Landgericht Bielefeld spricht einem früheren Jugendfußballer nach einem Kunstfehler 1,36 Millionen Euro Schadenersatz zu. Er hatte eine Klinik auf entgangene Einnahmen als Profispieler verklagt. Der damals 18-Jährige hatte 1993 einen Meniskusabriss und einen Kreuzbandriss erlitten. Eine Infektion im Knie behandelten die Ärzte zu spät.
MISSLUNGENE HERZ-OP: Sechs Jahre nach dem Tod einer Patientin wird ein Klinikchef aus Bayern 2005 wegen Totschlags und Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Bei der Herz-OP der 55-Jährigen wurde eine Schlagader verletzt. Dennoch kam die Frau erst Stunden später in eine größere Klinik. Grund für die Verzögerung waren laut Landgericht Regensburg persönliche Differenzen mit einer konkurrierenden Klinik.
VERGESSENES OPERATIONSBESTECK: Der Chefarzt eines Krankenhaus in Baden-Württemberg vergisst ein Operationsbesteck im Bauch einer Patientin. Das 30 Zentimeter lange Instrument wird erst neun Monate später auf einer Röntgenaufnahme entdeckt. Der Mediziner wird 1999 für seinen Fehler zu einer Geldstrafe von 24 000 Mark (rund 12 300 Euro) verurteilt.




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