DEUTSCHLAND/WELT

25.08.2010 | Berlin
Kabinettsbeschluss zum Arbeitnehmer-Datenschutz
Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie Regierungskreise bestätigten. Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren sollen die Beschäftigten künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein.
Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras untersagt sein sollen. Vor einiger Zeit hatte Lidl für große Empörung gesorgt, weil dort Beschäftigte mit versteckter Kamera überwacht wurden. Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.
Quelle: dpa
Einige wichtige Punkte der nun vorgesehenen Regelung im Einzelnen:

ÜBERWACHUNG: Eine heimliche Videoüberwachung soll es nicht mehr geben. «Dies gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume», heißt es in dem Entwurf. Eine offene Videoüberwachung soll unter bestimmten Voraussetzungen - beispielsweise zur Qualitätskontrolle oder an Eingängen - erlaubt sein.
GESUNDHEITSPRÜFUNG: Von einem Bewerber soll der Arbeitgeber nur dann eine ärztliche Untersuchung verlangen dürfen, wenn es um «entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme» geht und wenn der Betroffene eingewilligt hat. Der Betroffene soll das vollständige Untersuchungsergebnis bekommen. Dagegen soll der Arbeitgeber nur erfahren, ob der Beschäftigte nach dem Untersuchungsergebnis für die vorgesehene Arbeit geeignet ist.
INTERNET: Arbeitgeber sollen sich nicht grenzenlos im Internet über Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen sie grundsätzlich nicht verwenden. Es sei denn, es geht um Plattformen, die gerade diesem Zwecke der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen.
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG: Ohne Kenntnis des Beschäftigten darf der Arbeitgeber Daten nur erheben, wenn enge Voraussetzungen vorliegen, beispielsweise, um eine Straftat oder schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken oder weitere Taten zu verhindern.

25.08.2010 | Berlin
Einzelhandel gegen generelles Verbot der Videoüberwachung
Der deutsche Einzelhandel hat sich kritisch zum geplanten Verbot für verdeckte Videoüberwachung in Unternehmen geäußert. Eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein, sagte Thomas Bade, Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Radiosender MDR Info.
Das Bundeskabinett will heute (Mittwoch/0930) einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen. Beschäftigte sollen in Zukunft besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Mit dem geplanten Gesetz reagiert die Bundesregierung auf eine Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom.

Das von der Bundesregierung angestrebte generelle Verbot von verdeckter Videoüberwachung wäre «quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand», sagte Bade. Es gebe Situationen, «wo man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb nicht mehr weiterkommt». Da sei die Videoüberwachung der letzte Weg, um Straftäter zu ermitteln. Ausgenommen seien in jedem Fall Toiletten und Umkleideräume.
Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte unterdessen «zu viele Grauzonen» im vorliegenden Gesetzentwurf. Dass es «nach Jahrzehnten der Untätigkeit und zahlreicher Bespitzelungsskandale» endlich ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz geben werde, sei eine gute Nachricht. «Der große Wurf ist es aber leider nicht geworden, und in einigen Bereichen wird durch schwammige Regelungen neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffnet», sagte Linksfraktionsvorstand Jan Korte.
Einigen Verbesserungen - wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter - stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, so der Linken-Politiker. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle aber jede Spur. Diese seien indes nötig, um den gesetzlichen Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.




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