DEUTSCHLAND/WELT

30.08.2010 | Kiel
Carstensen will im Amt bleiben
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will im Amt bleiben. Das Landesverfassungsgericht habe Neuwahlen bis spätestens 30. September 2012 angeordnet, «dieses Urteil haben wir zu akzeptieren», sagte Carstensen am Montag in einem kurzen Statement in der Kieler Staatskanzlei. Das wichtigste Ziel der Landesregierung bleibe aber bestehen, den Haushalt zu konsolidieren, damit das Land auch finanziell handlungsfähig bleibe. «Diesem Ziel fühle ich mich verpflichtet und dieser Verantwortung werde ich mich weiter stellen.»
Auf die Frage, ob er 2012 selber für eine Neuwahl zur Verfügung stehe, sagte Carstensen, diese Frage stelle sich zurzeit nicht. Offen ließ er auch, ob er das Ministerpräsidentenamt eine gewisse Zeit vor der Landtagswahl niederlegen werde, um einem Nachfolger bessere Chancen zur Profilierung zu bieten. Eine frühere Neuwahl des Landtages als 2012 sieht Carstensen nicht. Er gehe von einem Wahltermin Ende September 2012 aus.

«Das Verfassungsgericht hat mit seiner heute verkündeten Entscheidung die Auszählung der Landtagswahl vom 27. September 2009 und damit auch die Legitimation der Landesregierung bestätigt», sagte Carstensen. Er sehe daher keinen Autoritätsverlust des Parlaments oder der Regierung. Sicher gebe es immer wieder Wünsche anderer, denen müsse man aber nicht gerecht werden.
Der CDU-Landesvorstand wollte am Abend zusammenkommen und über die Situation beraten. Das Urteil des Gerichts stelle die Koalition von CDU und FDP vor gewisse Herausforderungen, «die erfüllt werden müssen», sagte Carstensen. Er äußerte die Überzeugung, dass die vom Gericht aufgegebene Änderung des Landeswahlgesetzes bis Mai 2011 erreicht werde.
Die CDU/FDP-Koalition verfügt im Parlament über eine hauchdünne Einstimmen-Mehrheit.
Quelle: dpa
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Ergebnis der Landtagswahl mit Berechnung der Sitzverteilung... »

30.08.2010 | Schleswig
Verfassungsgericht verlangt Neuwahl im Norden
Neuwahl im Norden: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Landesverfassungsgericht ordnete am Montag in Schleswig eine Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 an. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von CDU und FDP im Parlament ließ das Gericht jedoch unangetastet.
Die Richter folgten einer Klage der Landtagsfraktionen von Grünen und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) gegen die im Wahlgesetz verankerte Begrenzung der Ausgleichsmandate. Die Deckelung verstößt demnach gegen die Verfassung, die zur Kompensation von Überhangmandaten einen Ausgleich für die anderen Parteien verlangt.

Der Entscheidung lagen Wahlprüfungsbeschwerden sowie eine Normenkontrollklage zugrunde. Auslöser waren elf Überhangmandate für die CDU, die bei der Wahl am 27. September 2009 angefallen waren. Drei von ihnen wurden nicht durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert - wie es die Verfassung vorsieht.
Die Landeswahlleiterin stützte sich bei ihrer Entscheidung auf eine Bestimmung im Wahlgesetz, die aber unterschiedlich ausgelegt werden kann. So erhielten CDU und FDP mehr Sitze im Landtag, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die gesamte Konkurrenz. Schwarz-Gelb hat derzeit genau einen Sitz mehr als die Opposition.




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