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DEUTSCHLAND/WELT

 

16.09.2010 | Stuttgart

Vater des Amokläufers droht empfindliche Strafe

Eine Entschuldigung gab es nicht. Der Vater von Tim K. blieb auch vor Gericht wortkarg. Er enttäuschte damit viele Hinterbliebene der Opfer des Amoklaufs von Winnenden. Das Gericht ging in die Offensive: Der Angeklagte könnte hart bestraft werden.

Dem Vater des Amokläufers von Winnenden droht nun doch eine mehrjährige Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen. Der 51-jährige Geschäftsmann steht zwar bisher nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Stuttgarter Landgericht. Der Vorsitzende Richter Reiner Skujat schloss aber zum Prozessauftakt am Donnerstag nicht aus, dass der Sportschütze auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird.

Der Vater wird beschuldigt, die Tatwaffe im Schlafzimmerschrank und auch 285 Schuss Munition unverschlossen aufbewahrt zu haben. Sein 17 Jahre alter Sohn hatte mit der Pistole am 11. März 2009 an der Albertville-Realschule zwölf Schüler und Lehrer ermordet und weitere drei Menschen bei seiner Flucht getötet. Dann nahm er sich das Leben.

Viele Hinterbliebene der Opfer saßen dem Vater von Tim K. erstmals gegenüber. Die Hoffnung auf eine Entschuldigung enttäuschte er. Stattdessen verlas sein Verteidiger eine Erklärung. «Seinen Schmerz in den Vordergrund zu rücken fand ich nicht richtig», sagte Andrea Stoppel, die Mutter einer getöteten Schülerin. «Das ist ein Stück weit auch feige, sich hinter seinem Verteidiger zu verstecken.»

Das Verfahren ist eine Premiere: Noch nie hat es in Deutschland einen Strafprozess gegeben, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand. Staatsanwältin Eva Hanss sagte bei der Anklageverlesung, sie halte daran fest, «dass sich der Angeklagte auch der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat».

Dies schloss danach auch der Richter nicht aus. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Vater demnach bis zu fünf Jahren Haft. Wird er nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen, müsste er höchstens für ein Jahr ins Gefängnis. Jens Rabe, Anwalt einiger Nebenkläger, sagte zu dem Hinweis des Richters: «Das ist ein gutes Signal.»

Die Verteidigung hatte zuvor an das Gericht appelliert, von einer Strafe gegen ihren Mandanten abzusehen. «Die schweren Folgen der Tat wiegen so schwer, dass der Staat ihn nicht bestrafen muss», sagte Verteidiger Hubert Gorka. Der Angeklagte, der mit Vollbart vor Gericht erschien, gab lediglich seine Personalien zu Protokoll und verwies auf seine Aussage bei der Polizei.

Über seinen Anwalt Hans Steffan erklärte der Unternehmer, er sei immer noch fassungslos: «Die Verzweiflung von Tim nicht bemerkt zu haben, empfinden die Eltern als großes Versagen. Sie fragen, was den Sohn zum Mörder gemacht hat.» Zu weiteren Angaben sehe er sich «weder physisch noch psychisch in der Lage». Verteidiger Gorka sagte, der Angeklagte habe mehrere Briefe an die Angehörigen geschickt - «darin ist alles enthalten, auch eine Entschuldigung».

Anwalt Rabe sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Erklärung der Verteidiger vor Gericht sei mehr als dürftig: «Sie enthält weder ein Bekenntnis zur persönlichen Mitverantwortung für den Amoklauf noch eine klare Entschuldigung. Das ist bedauerlich.»

Der Angeklagte nahm erst im Gerichtssaal Platz, als die Kameraleute und Fotografen den Raum verlassen hatten. Richter Skujat hatte diesem Wunsch stattgegeben. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin begründete der Unternehmer seine Bitte damit, dass er sich nicht vorführen lassen wolle. Verteidiger Steffan verwies auf die labile Lage seines Mandanten: «Wir hoffen, dass er das Verfahren unbeschadet übersteht.» Der Geschäftsmann sei infarktgefährdet, erhalte Drohungen und denke über Selbstmord nach.

Für die Hinterbliebenen war schon der Weg zum Landgericht in Stuttgart eine Tortur. «Das können Sie sich gar nicht vorstellen, wie schwer so ein Gang sein kann», sagte Gisela Mayer, die bei dem Amoklauf ihre Tochter verlor.

Das juristische Gezerre hatte lange vor Prozessbeginn begonnen: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte das Verfahren im vergangenen Herbst eigentlich mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Dem Vernehmen nach hätte sich der Vater damit einverstanden erklärt. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger wies aber eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz an - als «generalpräventives Signal», wie er sagte. Die 3. Jugendkammer entschied bei der Zulassung in diesem Jahr allerdings anders und beschränkte die Anklage auf den Verstoß gegen das Waffengesetz. Mit dem rechtlichen Hinweis schwenkte der Richter nun auf die Linie der Staatsanwaltschaft ein.

Bis zum 11. Januar 2011 sind noch 26 Verhandlungstage angesetzt. 41 Nebenkläger und 19 Nebenklägervertreter sind zugelassen. Neben den wichtigsten ermittelnden Polizeibeamten sind Rechtsmediziner, die Mutter des Täters und seine Schwester als Zeugen geladen. Die Verhandlung wird am kommenden Dienstag (21. September) fortgesetzt.

Quelle: dpa

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16.09.2010 | Berlin/Stuttgart

Das Waffenrecht in Deutschland

Das deutsche Waffenrecht soll die Bürger vor Gewalt schützen. Es regelt Herstellung, Kauf sowie privaten Besitz von Waffen und Munition. Nach dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 wurde das Recht in mehreren Punkten verschärft.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums stellt das Gesetz sicher, dass privater Waffenbesitz «nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen» erlaubt wird. Laut Gesetz darf nur derjenige Waffen erwerben, der mindestens 18 Jahre alt ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Bedürfnis zum Besitz nachweist. Wer einen Waffenschein beantragt, muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro abschließen.

Vor 2009 wurden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre überprüft. Nun bezieht sich die Kontrolle auch auf das Bedürfnis zum Besitz.

Ein Sportschütze muss sich vor dem Kauf der ersten Waffe vom Schießsportverband bescheinigen lassen, dass er mindestens ein Jahr lang im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für seinen Sport braucht. Seit der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Minderjährige im Verein grundsätzlich nur noch mit Kleinkaliberwaffen schießen. Für großkalibrige Waffen wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufgesetzt.

Seit 2009 sieht das Waffengesetz schärfere Kontrollen vor. Behörden haben nun auch die Möglichkeit, bei «verdachtsunabhängigen Kontrollen» die Aufbewahrung von Schusswaffen zu überprüfen. Zuvor war das nur «bei begründeten Zweifeln» möglich.

Bisher gab es in Deutschland laut Bundesinnenministerium rund 570 Waffenerlaubnisbehörden, die ihre Daten nicht vernetzt hatten. Bis Ende 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Darin werden Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Name und Adresse von Verkäufer und Besitzer aller Schusswaffen für mindestens 20 Jahre erfasst.

 

Quelle: dpa

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