DEUTSCHLAND/WELT

Berlin | 24.09.2010
Hartz-IV-Erhöhung deutlich unter 20 Euro
Die erwartete Anhebung der Regelsätze für Langzeitarbeitslose wird deutlich unter 20 Euro liegen. Darauf verständigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Ministerpräsidenten der Union mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz bei 359 Euro im Monat. Der genaue Betrag der Anhebung soll bei einem Koalitionsgipfel am Sonntag festgelegt werden.
Nach der Vereinbarung sollen Ausgaben für Alkohol und Tabak aus der Berechnung des Grundbedarfs für Hartz-IV-Empfänger herausgenommen werden, hieß es. «Es wird keine 40 Euro mehr geben. Die Anhebung wird weit unter der Hälfte dieses Betrags liegen», sagte am Freitag ein Teilnehmer der Gesprächsrunde. Die unionsregierten Länder sagten der Kanzlerin zu, dass sie die Mehrkosten für die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze mittragen werden.
dpa

20.09.2010 | Berlin
Von der Leyen bringt Hartz IV-Neuregelung auf den Weg
Von der Leyen hat ihre Hartz IV-Neuregelung fast fertig. Doch das Wichtigste - die Höhe der neuen Regelsätze - soll erst nächste Woche folgen. Auf diese Nachricht warten aber mehr als 6,5 Millionen Hartz IV-Empfänger. Details ihres Gesetzesentwurfes wurden Montag bekannt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) besteht bei der Neureglung der Unterstützung für Kinder aus Hartz IV-Familien nicht auf eine Bildungschipkarte. Gleichwohl will die Ministerin weiter bei Ländern und Kommunen für die von ihr favorisierte elektronische Abrechnung der geplanten Bildungshilfen für die Kinder von Langzeitarbeitslosen werben. Dies verlautete am Montag aus Regierungskreisen unter Hinweis auf die vom Verfassungsgericht verlangte Neuregelung der Hartz IV-Regelsätze.
Das Bundesarbeitsministerium stimmt derzeit Teile des geplanten Gesetzeswurfes mit den anderen Ministerien ab. Konkrete Angaben über die Höhe der künftigen Regelsätze für Hartz IV-Empfänger erhält der Gesetzentwurf noch nicht. Derzeit werden 359 Euro gezahlt, plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Statistische Bundesamt rechne noch und ermittele die aktuellen Lebenshaltungskosten, heißt es. Anfang nächster Woche sollen die Zahlen dann im Gesetzentwurf nachgetragen werden.

Das Verfassungsgericht hatte im Februar eine transparentere Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze verlangt und zugleich den Bund verpflichtet, künftig den speziellen Bedarf der 1,7 Millionen Kinder aus diesen Familien zu berücksichtigen. Dabei geht es nicht nur um Ausgaben für notwendige Nachhilfe, sondern auch um die Kosten für gesellschaftliche Teilhabe, etwa beim gemeinsamen Essen in Kitas und Ganztagsschulen oder bei Klassenfahrten, sowie die Mitgliedschaft in Sportvereinen.
Dem Vernehmen nach will von der Leyen die Berechnung der Regelsätze für Erwachsene künftig auf zwei Komponenten stellen. Zu 70 Prozent soll das Preisniveau entscheidend sein, zu 30 Prozent die Lohnentwicklung. In dem statistischen «Warenkorb» mit 240
Ausgabenpositionen sollen künftig unter anderem Kosten für den öffentlichen Nahverkehr stärker Berücksichtigung finden. Neu sind die Kosten für das Internet. Der bisherige 15-prozentige Abschlag beim Strom für die separat zu erstattenden Heizkosten entfällt. Gestrichen in der Liste wurde der bislang vorhandene Posten «illegale Drogen und Glücksspiel».
Zum Thema «Sanktionen» gibt es eine Klarstellung. Sie sollen bei Regelverstößen der Hartz IV-Empfänger nur noch dann verhängt werden können, wenn sie nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Die Abrechnung der Bildungshilfen für die Kinder aus Hartz IV-Familien soll über die Jobcenter erfolgen - bei Bedarf auch mit Hilfe von Formularen oder Gutscheinen. Langfristig könnte auch eine «Internetbasierte Abrechnungsform» eingeführt werden. Grundsätzlich bleibe es aber bei dem Grundsatz, dass die Hilfen vorrangig als «Sach- und Dienstleistung» bereitgestellt werden, also nicht als reine Geldzahlung. Gegen reine Sachleistungen hatte vor allem die CSU Front gemacht. Über die Kosten für Nachhilfe will von der Leyen noch mit den Kultusministern der Länder sprechen.
Bar ausbezahlt werden soll hingegen weiter die Hilfe für Hefte und Bücher. Dieses sogenannte Schulstarterpaket von 100 Euro pro Jahr soll aber nach den bisherigen Erfahrungen gesplittet werden, und zwar 70 Euro im ersten Schulhalbjahr, 30 Euro im zweiten Halbjahr. Bei der Neuregelung will von der Leyen auch die Kosten für Schulausflüge sowie Zuschüssen zum Mittagessen in Kitas und Ganztagsschulen berücksichtigen. Es soll aber bei einem Eigenanteil von einem Euro pro Essen bleiben. Geschätzt wird, dass derzeit bundesweit 15 Prozent aller Kinder ein Mittagessen in einer Bildungseinrichtung in Anspruch nehmen können.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles warf von der Leyen «monatelange Tatenlosigkeit» bei der Umsetzung des Verfassungsurteils vor. Auch jetzt sei noch vieles unklar.
Quelle: dpa
Urteil Bundesverfassungsgericht:
www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html




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