DEUTSCHLAND/WELT
13.10.2010

13.10.2010 | Berlin
Härtere Strafe bei Widerstand gegen Polizisten
Widerstand gegen Polizisten soll künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Er sieht vor, dass der Strafrahmen für einfachen Widerstand gegen Beamte von derzeit zwei auf dann drei Jahre Haft angehoben wird.
Darauf hatten sich Union und FDP nach einigen Meinungsverschiedenheiten geeinigt. Widerstand gegen einen Polizisten liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Demonstrant sich bei einer Festnahme aus dem Griff des Polizisten losreißt, ohne den Beamten zu verletzen.

Aus Unionsreihen hatte es Forderungen gegeben, das Strafmaß hier auf bis zu fünf Jahre heraufzusetzen. Dies lehnte die FDP ab. Sie verwies unter anderem auf bereits bestehende Paragrafen zur Ahndung von Körperverletzungen, die bis zu zehn Jahre Haft vorsehen.
Zudem soll der Paragraf 113, Absatz 2, im Strafgesetzbuch, der sich auf besonders schweren Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bezieht, so ergänzt werden, dass sich bei Angriffen nicht nur das Mitführen einer Waffe sondern auch von gefährlichen Gegenständen strafverschärfend auswirkt. Darunter könnten beispielsweise auch Eisenstangen oder Pflastersteine fallen. Der Paragraf sieht hier eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft vor.




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