• PROGRAMM
  • AKTUELL
  • MEDIATHEK
  • MUSIK
  • SERVICE
  • BERLIN
  • KONTAKT

Anmelden

  • Berlin

  • Deutschland/Welt

  • Sport

  • Polizei Aktuell

  • Rückrufaktionen

  • Jochens Hertha-Tipp

  • BER Aktuell

  • Berlinale

  • Jahresrückblick 2011

  • FIFA Frauen-WM 2011

  • Startseite
  • Aktuell
  • Deutschland/Welt
  • Fritzl: Lebenslange Haft!

DEUTSCHLAND/WELT

 

19.03.2009 | St. Pölten (dpa)

Gericht spricht Josef Fritzl des Mordes schuldig

 

Der Angeklagte im Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef Fritzl, ist des Mordes durch Unterlassung schuldig gesprochen worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen erfolgte einstimmig. Das meldet die österreichische Nachrichtenagentur apa.

 

Zuvor hatte Staatsanwältin Christiane Burkheiser die Ansicht vertreten, dass Fritzl 1996 seinen nach der Geburt in einem Kellerverlies lebensbedrohlich erkrankten Sohn und Enkel Michael bewusst habe sterben lassen. Dadurch habe er sich des «Mordes durch Unterlassung» schuldig gemacht.

 

«Dafür verdient er die Höchststrafe», sagte sie in Richtung der Geschworenen. Die Verteidigung wies dagegen den Mordvorwurf zurück und bat um Verständnis für Fritzl, der vermutlich «sowieso für 20 Jahre ins Gefängnis kommt.» Nach den insgesamt 40-minütigen Plädoyers erhielt der Angeklagte Fritzl das Schlusswort. «Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen.»

Zuvor hatte die für Fritzls Tochter Elisabeth auftretende Opferanwältin Eva Plaz ebenfalls die Höchststrafe wegen Mordes an dem neugeborenen Michael Fritzl gefordert. Plaz, die im Namen Elisabeths an dem Prozess teilgenommen hatte, wies die zwölf Geschworenen darauf hin, dass Josef Fritzl nach der Geburt des kranken Kindes Ende April 1996 sehr wohl gewusst habe, dass der Säugling lebensgefährlich erkrankt war. «Michael ist durch Qualen gestorben, und meine Mandantin musste ihm dabei tagelang zusehen», rief sie den Schöffen zu. «Der Angeklagte hat sich zum Herrn über Leben und Tod gemacht. Dafür muss er bestraft werden.»

 

Im Gegensatz zur Anklägerin und Opferanwältin versuchte Fritzls Verteidiger Rudolf Mayer den Vorwurf des Mordes durch Unterlassung zu entkräften. Fritzl hatte sich am Mittwoch auch in diesem Punkt schuldig bekannt. Mayer bestätigte in seinen Ausführungen, dass Fritzls Tochter Elisabeth am Mittwoch bei der Vernehmung ihres Vaters im Gerichtssaal anwesend war. Schon vorher sei der Angeklagte «sichtlich verfallen», meinte Mayer.: «Als er bemerkt hat, dass die Elisabeth dort (auf der Zuschauertribüne) sitzt, war's mit ihm ganz aus!» sagte der Verteidiger.

 


Stichwort: Haftverbüßung und Einweisung in Anstalt

 

In Österreich werden zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter überwiegend nach 15 Jahren begnadigt. Bei anderen Strafen kommt die Entlassung inzwischen nach der Verbüßung der Hälfte des Strafmaßes.

 

Ein Aufaddierung verschiedener Strafen im Urteil, etwa wie in den USA, gibt es in Österreich nicht.

 

Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Straftäter bedeutet nicht, dass der Verurteilte nach seiner Haftentlassung automatisch bis zu seinem Lebensende in der Anstalt sitzen muss. Stattdessen werden die meisten Täter dieser Kategorie bereits während der Verbüßung ihrer Haftstrafe von Psychologen therapiert.

 

Hält man sie vor Ablauf der Strafe für geheilt, müssen sie diese aber den üblichen Vollzugsregeln entsprechend absitzen.


 

Chronologie: Das Martyrium der Opfer

 

Im niederösterreichischen Amstetten durchlebte Elisabeth Fritzl ein unvorstellbares Martyrium. Ihr Vater Josef hielt sie 24 Jahre lang gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder. Am Donnerstag wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

- 28. August 1984: Josef Fritzl lockt seine damals 18-jährige Tochter nach deren Angaben in den Keller, betäubt sie und sperrt sie ein.

 

- 29. August 1984: Elisabeth wird als vermisst gemeldet. Kurz darauf präsentiert Josef Fritzl einen Brief, in dem die junge Frau darum bittet, nicht nach ihr zu suchen.

 

- 1988: Geburt von Kerstin. Zwei Jahre später wird Stefan geboren, 1992 Lisa und im Jahr darauf Monika.

 

- 19. Mai 1993: Die «vermisste» Elisabeth legt nach Angaben des Vaters Lisa im Mehrparteienhaus der Familie ab. Am 15. Dezember 1994 wird Tochter Monika unter gleichen Umständen vor dem Haus «entdeckt».

 

- 3. August 1997: Der 15 Monate alte Alexander wird «gefunden». Ein Zwillingsbruder war gestorben und nach Erkenntnissen der Polizei von Josef Fritzl im Heizkessel verbrannt worden.

 

- 16. Dezember 2002: Geburt von Felix. Das Kind bleibt mit seiner Mutter Elisabeth und Kerstin und Stefan im Kellerversteck.

 

- 19. April 2008: Kerstin ist schwer erkrankt. Josef Fritzl bringt sie ins Landesklinikum Amstetten. In den Tagen danach holt er Elisabeth, Stefan und Felix aus dem Verlies.

 

- 26. April 2008: Die Polizei greift Josef Fritzl in Begleitung Elisabeths nahe der Klinik auf, in der Kerstin um ihr Leben kämpft. Die 42-jährige Elisabeth schildert ihr jahrzehntelanges Martyrium.

 

- 27. April 2008: Das Verlies wird geöffnet, einen Tag später legt Fritzl ein Geständnis ab. Gentests belegen später seine Vaterschaft.

 

- 16. März 2009: Prozessbeginn in St. Pölten. Fritzl muss sich wegen Mord, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande verantworten.

 

- 18. März 2009: Fritzl bekennt sich überraschend in allen Anklagepunkten «schuldig».

 

- 19. März 2009: Das Schwurgericht spricht Fritzl in allen Punkten schuldig. Der 73-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Fritzl wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

 

Mehr zum Thema gibt's hier... »

Kommentare

Mediathek
  • Impressum
  • AGB
  • Werbung
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Linktipps
  • Datenschutz
  • Sitemap