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DEUTSCHLAND/WELT

 

26.11.2010 | Berlin

Winterreifen-Pflicht ab nächster Woche

Passend zum Wetter macht die Politik ernst: In der kommenden Woche greift erstmals die neue Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss deutlich mehr Strafe zahlen.

Ab kommender Woche müssen Autofahrer bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen - sonst wird es teuer. Der Bundesrat beschloss am Freitag die Einführung einer Winterreifen- Pflicht.

Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. «Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden», sagte er «Bild.de». Ramsauer wollte die Pflicht bereits im Oktober einführen, aber es gab Beratungsbedarf bei den Bundesländern.

Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren.

Kritisiert wird von einzelnen Automobilverbänden, dass es bei Lastwagen und Omnibussen mit mehr als acht Sitzen als Ausnahme erlaubt ist, nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen anzubringen. So könne das häufige Querstehen von Lkw im Winter kaum verhindert werden, moniert der Auto Club Europa (ACE). Gut gemeint, aber schlecht gemacht sei die Vorschrift, sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner. Er wünsche der Winterreifen-Pflicht einen «guten Rutsch».

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen «an die Wetterverhältnisse anzupassen» ist. Hierzu zählte insbesondere die «geeignete Bereifung» - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betont das Verkehrsministerium.

Der Verkehrsclub VCD begrüßte die Entscheidung, forderte aber eine bessere Kennzeichnung von Winterreifen. Der verkehrspolitische Sprecher Gerd Lottsiepen sagte: «Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen.» Jeder Reifenhersteller könne das M+S-Logo (Matsch+Schnee) auf seine Reifen drucken. Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben.

Quelle: dpa

Neuregelung... »

Änderungsanträge... »
ADAC-Informationen zu Winterreifen... »
Gerichtsurteil Oldenburg... »

www.bmvbs.de

ADAC-Winterreifen-Test 2010: Alle Ergebnisse...  »

25.11.2010 | Berlin

Die Entscheidungen des Bundesrats in der Übersicht: 

LAUFZEITVERLÄNGERUNG:
Keinen Einspruch legte der Bundesrat gegen das Gesetz über die Verlängerung der Laufzeiten der 17 deutschen Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre ein. Weil der Beschluss praktisch ohne Mitwirkung der Länderkammer zustande gekommen ist, wollen fünf SPD-regierte Länder beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen.

BRENNELEMENTESTEUER: Hier gab es zwischen Bund und Ländern einen Kompromiss in letzter Minute. Bis Mitte 2012 sollen die Auswirkungen der Kernbrennstoffsteuer auf das Steueraufkommen von Ländern und Gemeinden erfasst und eine Kompensation geprüft werden. Denn die Betreiber von Atomkraftwerken können die Brennelementesteuer als Betriebsausgabe geltend machen und so die Körperschafts- und Gewerbesteuer mindern. Die Steuer soll von 2011 bis 2016 jährlich Steuereinnahmen von 2,3 Milliarden Euro für den Bund bringen, die für die Konsolidierung des Haushalts eingesetzt werden sollen.

SPARPAKET:
Mit dem jetzt gebilligten Haushaltsbegleitgesetz will die Regierung bis Ende 2014 rund 20 Milliarden Euro einsparen. Dazu gehört die neue Luftverkehrsteuer auf Flugtickets in Höhe von 8, 25 oder 45 Euro - je nach Entfernung des Flugziels. Ausgenommen sind nur Flüge auf inländische Inseln. Das Gesetz sieht weiterhin vor, dass für Hartz-IV-Empfänger kein Rentenbeitrag mehr gezahlt wird. Auch der befristete Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV fällt weg, ebenso das Elterngeld.

KOSTEN DER UNTERKUNFT: Der Streit über die Aufteilung der aktuellen Wohnkosten für Hartz-IV-Haushalte zwischen den Kommunen und dem Bund ist beendet. Der Bundestag wies mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Einspruch des Bundesrates zurück. Die Länder waren mit der Senkung der Bundesbeteiligung von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent nicht einverstanden. Damit werde die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro damit bei weitem nicht erreicht, kritisierten sie.

AUTOFAHREN MIT 17: Ab 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung erfahrener Autofahrer hinters Lenkrad setzen. Nach guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch machte der Bundesrat das «Begleitete Fahren mit 17» zum Dauerrecht. Jugendliche können bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen.

WINTERREIFENPFLICHT: In wenigen Tagen dürfen in Deutschland Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren. Die Neuregelung wird jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Tag darauf in Kraft. Wer mit Sommerreifen fährt, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. «Auch Ganzjahresreifen fallen darunter», erklärte das Bundesverkehrsministerium.

NEUE BENZINSORTE: Ab Januar müssen sich die Autofahrer an eine neue Benzinsorte gewöhnen: Die neue Sorte - genannt E 10 - wird bis zu zehn Prozent Bioethanol aus nachwachsenden Rohstoffen enthalten. Bisher werden nur fünf Prozent Biosprit ins Benzin gemischt. Allerdings vertragen nicht alle Autos die neue Sorte, wie der Mineralölwirtschaftsverband mitteilte. Autofahrer sollten sich deshalb erkundigen, ob ihr Fahrzeug die neue Sorte verarbeiten kann. 

Quelle: dapd

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