DEUTSCHLAND/WELT

30.11.2010 | Düsseldorf
«Düsseldorfer Tabelle»: Selbstbehalt angehoben
Arbeitenden Unterhaltspflichtigen bleibt vom kommenden Jahr an mehr Geld für den eigenen Lebensunterhalt. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hob in der bundesweit angewandten «Düsseldorfer Tabelle» den sogenannten Selbstbehalt als «unterste Opfergrenze» von 900 auf 950 Euro im Monat an. Das gab das Gericht am Dienstag bekannt.
Wegen der Neuregelung könnten deutlich mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen. Kindern, denen der Staat ohnehin schon Sozialhilfe zahlt, muss er nun entsprechend mehr zahlen. Auf der Empfängerseite bleiben die Sätze unverändert bis auf den Satz für Studenten, der von 640 auf 670 Euro im Monat steigt.
Quelle: dpa
Düsseldorfer Tabelle:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php




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